Nahverkehr

Warum Hamburg das Fahren ohne Ticket weiter strafrechtlich verfolgt

Eine Hochbahn fährt durch die Hamburger Innenstadt.
Eine Hochbahn fährt durch die Hamburger Innenstadt.
In Hamburg wird das Fahren ohne Ticket weiterhin strafrechtlich verfolgt.. Foto: Actionpress

Hamburg soll auf Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket verzichten, forderte jüngst die SPD. Auch die Grünen sind dafür. Trotzdem haben die zuständigen Behörden bislang keine Gespräche mit der Hochbahn geführt, um die umstrittene Praxis zu beenden.

In 14 Großstädten in Deutschland wird Fahren ohne Fahrschein inzwischen nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Wer ohne Ticket erwischt wird, muss zwar auch dort ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Die jeweiligen Verkehrsbetriebe stellen aber keine Strafanzeige mehr. Dadurch landet niemand mehr im Gefängnis, der die Strafe nicht zahlen kann.

Freiheitsfonds
Fahren ohne Ticket: 161 Gefangene befreit
Der Freiheitsfonds kauft 161 Menschen frei, die wegen fehlender Bahntickets in Haft saßen. Lassen sich die Justizminister:innen von einer Reform überzeugen?

Die Hamburger SPD hatte im Frühjahr auf ihrem Parteitag beschlossen, ihre Fraktion möge in der Bürgerschaft darauf hinwirken, dieses Vorgehen auch in Hamburg einzuführen. Bei den ebenfalls an der Regierung beteiligten Grünen gilt eine Zustimmung als Formsache. Dennoch folgt Hamburg dem Vorbild von Bremen, Kiel und zwölf weiteren Großstädten bislang nicht. Seit 2023 mussten hier deswegen in 97 Fällen Verurteilte gar eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Die Kritik an der Strafverfolgung armer Menschen teilt auch die grün geführte Justizbehörde. Warum sie dann nicht darauf hinwirke, dass die Hochbahn keine Strafanzeigen mehr stellt? „Mir ist bisher noch keine Senatsentscheidung dazu bekannt“, rechtfertigt sich ein Behördensprecher. Der Ball liege vielmehr bei den Fraktionen von SPD und Grünen in der Bürgerschaft. Die wiederum beteuern auf Anfrage, dass sie „intensive Gespräche“ führen, um das Fahren ohne Ticket nicht mehr zu bestrafen und so „einen wichtigen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu gehen“.

Auch die Verkehrsbehörde von Senator Anjes Tjarks (Grüne) könnte auf die Hochbahn einwirken, keine Strafanzeigen mehr zu stellen. Nach eigenen Angaben strebt die Behörde zwar einen „sozial gerechten“ Nahverkehr an – betont aber zugleich, dass dieser „verlässlich finanziert“ bleiben müsse. Der HVV kontrolliere bereits „mit Augenmaß“ und wolle „niemand unverhältnismäßig belasten“. Zugleich müsse die Behörde „die Einnahmeausfälle im Blick behalten, die letztlich von allen Fahrgästen getragen werden“. Daher sieht man in der Verkehrsbehörde keinen Bedarf, von Strafanzeigen abzusehen – strafrechtliche Konsequenzen würden schließlich „nur in seltenen Ausnahmefällen drohen“.

Das bestätigt auch die Initiative Freiheitsfonds. Als diese am 12. Juni bundesweit für 161 Menschen die Kosten der Ersatzfreiheitsstrafe übernahm und damit die Menschen aus dem Gefängnis „befreite“, gab es niemanden in Hamburg, der solch eine Strafe absaß und für den man die Kosten hätte übernehmen können.

Artikel aus der Ausgabe:
Titelbild von Hinz&Kunzt mit einem nackten Mann am Strand, der ein Surfbrett unter dem Arm trägt. Titelzeile: Wann ist ein Mann eine Mann?

Wann ist ein Mann ein Mann?

Wie Robert Lindemann sich gegen Sexismus im Netz wehrt, was Menschen zum Mann macht und wie Gewalttäter therapiert werden. Außerdem: Okan Taşköprü über den NSU-Mord an seinem Onkel Süleyman und das Kurioseste aus 400 Ausgaben Hinz&Kunzt.

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Autor:in
Jonas Fabricius-Füllner
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