Verkäufer:innen erkennen

Der Ausweis für Verkäufer:innen von Hinz&Kunzt

Hinz&Künztler:innen erkennt man an ihrem Verkaufsausweis, den sie gut sichtbar tragen müssen. Das gehört zu den festen Verhaltensregeln. Der Ausweis hat das Format einer Scheckkarte. Beide Seiten zeigen ein Foto, einen QR-Code und die fett gedruckte Verkäufer:innen-Nummer. Sie hilft uns dabei, Anfragen zuzuordnen. Zum Beispiel, wenn man sich nach vermissten Verkäufer:innen erkundigen oder auch mal eine Beschwerde loswerden möchte. Gültig ist der Ver­kaufsausweis nur im Original als Kunststoffkarte. Fotografierte, laminier­te oder folierte Ausweise können Hin­weise auf Fälschungen sein, die in der Vergangenheit leider ab und an vor­kamen. Das gilt auch, wenn der Auf­druck „Original“ auf dem Verkäuferfoto nicht mehr sichtbar ist, weil er mit einem anderen Foto überklebt wurde.

Verkaufen ohne Ausweis

Immer wieder bekommt Hinz&Kunzt Beschwerden über aufdringliche Verkäufer:innen oder das Betteln mit dem Straßenmagazin. „Meistens sind das Menschen, die keinen Verkaufsausweis haben. Das Betteln mit einer Hinz&Kunzt oder das aufdringliche Verkaufen schadet dem Ruf unser Verkäufer:innen“, erklärt unser Geschäftsführer Jörn Sturm. „Aber man muss natürlich bedenken, dass es arme Menschen sind, die verzweifelt sind.“

Warum verkaufen Menschen ohne Ausweis?

Immer mehr Menschen aus Osteuropa geraten in Not. Um Geld zu verdienen, möchten einige von ihnen Hinz&Kunzt verkaufen. Leider können wir nicht alle aufnehmen, weil es nicht genügend Verkaufsplätze gibt und die Verständigung im Alltag aufgrund der Sprachbarriere oft unmöglich ist. Einige verkaufen das Magazin trotzdem. Sie fühlen sich nicht an die bewährten Verkaufsregeln gebunden und nutzen Hinz&Kunzt zum Betteln oder drängen es den Menschen in hartnäckiger Form auf.

Was kann ich tun, wenn ich mich belästigt fühle?

Es ist verständlich, wenn Menschen sich durch Verkäuferinnen und Verkäufer ohne Ausweis belästigt fühlen. Wir empfehlen deshalb, auf den Ausweis zu achten, den alle Hinz&Künztler:innen sichtbar tragen sollen. Viele andere Möglichkeiten gibt es nicht, denn das Betteln an sich ist in Hamburg nicht verboten. Wenn sich jemand mit Ausweis auffällig verhält, melden Sie sich gern bei unserem Vertrieb (040/321 08 311).