Petr verkauft Hinz&Kunzt vor einem Aldi in Wedel. Foto: Mauricio Bustamante
Obdachlose und Wohnungslose, die ihre Bedürftigkeit zum Beispiel durch eine Bescheinigung oder einen Eintrag im Personalausweis nachweisen können, und Menschen in prekären Lebenslagen, dürfen Hinz&Kunzt-Verkäufer:innen werden. Das ist gar nicht schwer: Wie es geht, zeigen wir in einer kleinen Bildergeschichte. Unsere Vertriebsmitarbeiter:innen helfen Montag bis Freitag zwischen 9:30 und 13 Uhr sowie 14 und 17 Uhr gern dabei.
Wer Hinz&Kunzt verkaufen möchte, muss sich bei uns im Vertrieb in der Minenstraße melden. Illustration: Jochen Sievink.
Ein Vertriebsmitarbeiter erklärt, wie der Verkauf und das Projekt funktionieren. Illustration: Jochen Sievink.
Nach einer eingehenden Beratung wird ein Verkaufsausweis ausgestellt. Illustration: Jochen Sievink.
Der frischgebackene Verkäufer bekommt von Hinz&Kunzt zehn Zeitungen geschenkt. Alle weiteren kauft er für 1,10 Euro. Illustration: Jochen Sievink.
Er verkauft sie für 2,20 Euro, kann also die Hälfte davon für sich behalten. Illustration: Jochen Sievink.
Wer regelmäßig an seinem Platz steht, kann ihn zum Festplatz machen. Illustration: Jochen Sievink.
… und gewinnt mit der Zeit bestimmt viele Stammkunden.
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.