Dortmund und Düren verbieten Betteln in der Außengastronomie. In Darmstadt bleibt das Ansprechverbot für bettelnde Menschen in Kraft – obwohl das Stadtparlament für die Abschaffung gestimmt hat.
Wer in Dortmund im Außenbereich von Cafés oder Restaurants bettelt, muss mit Bußgeld, Platzverweis oder sogar Aufenthaltsverbot rechnen – unabhängig vom konkreten Auftreten. Seit August gilt ein Abstandsgebot von 5 Metern, das der Rat der Stadt auf Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich beschlossen hat. „Wir möchten, dass die Menschen gerne und lange in der City verweilen und ihren Aufenthalt dort genießen“, begründete Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) das Verbot. Gastronomen hätten sich über Bettelnde beschwert.
Scharfer Widerspruch kommt von Dortmunder Initiativen wie „Schlafen statt Strafen“. Sogenanntes aggressives Betteln in der Außengastronomie könne auch mit den bisherigen Vorschriften geahndet werden, argumentiert das Bündnis. Die Freiheit von bettelnden Menschen werde „entscheidend eingeschränkt“, da das Verbot im ganzen Stadtgebiet gelte, sagt Pressesprecher:in Chris Möbius. Bereiche mit großflächiger Außengastronomie würden für Bettelnde „quasi zur Tabuzone“.
Bettelverbote auch in Aachen, Darmstadt und Düren
Immer mehr Städte gehen mit Verboten gegen Bettelnde vor. Der Rat der Stadt Düren ließ im Juni auf Vorschlag der CDU das Betteln im Umkreis von 5 Metern nicht nur um Außengastronomie, sondern auch um Haltestellen, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Eingänge von Ladengeschäften, Kultureinrichtungen und Hotels verbieten. Ein ähnliches Verbot gilt schon seit 2024 in Aachen. Das hessische Darmstadt hat im vergangenen Jahr bettelnden Menschen sogar pauschal untersagt, andere Menschen anzusprechen.
Ansprechen bleibt in Darmstadt verboten
Auf Antrag der Grünen wollten Abgeordnete des Stadtparlaments das Ansprechverbot jüngst wieder abschaffen. Nur noch „nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen“ sollte Bettelnden demnach künftig untersagt sein. „Damit wird eine angemessene Abwägung zwischen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der betroffenen Menschen hergestellt“, argumentieren die Grünen in ihrem Antrag.

Allerdings will die Stadtverwaltung die beschlossene Änderung nicht umsetzen. Die absurd anmutende Begründung: In derselben Sitzung ist auch eine Auswertung der Auswirkungen des Verbots beschlossen worden. „Eine Evaluierung der Wirkungen des Verbotes ist jedoch nicht möglich, wenn dieses Verbot nicht mehr besteht“, heißt es aus dem CDU-geführten Ordnungsdezernat.
Bettelverbote beschneiden Grundrechte
Die Einführung des Ansprechverbots hatte für vehemente Kritik des profilierten Verwaltungsrechts Wolfgang Hecker gesorgt, der die Grundrechte bettelnder Menschen beschnitten sieht. Es habe sich jedoch kein Betroffener bereit erklärt, gegen das Verbot vor Gericht zu ziehen, teilt Hecker gegenüber Hinz&Kunzt mit.
Tausende Bußgelder für Bettelnde in Hamburg
In Hamburg läuft derzeit ein Gerichtsverfahren gegen das Bettelverbot in den Zügen der Hochbahn. Mit Unterstützung der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ geht ein Wohnungsloser gegen ein Bußgeld vor, das er für Betteln in einer U-Bahn zahlen soll. Seine Anwältin beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach auch das Recht geschützt ist, andere anzusprechen und um Unterstützung zu bitten.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen, die Kontrollen gehen weiter: 3187-mal haben die Hamburger Verkehrsbetriebe im vergangenen Jahr ein Bußgeld wegen Bettelns verhängt.
