Kommentar

Wenn das kein Mietwucher war, brauchen wir ein neues Gesetz

Das Haus am Reetwerder 3 in Bergedorf. Archivbild: jof

Die jahrelange Mietabzocke in einem Mehrfamilienhaus in Bergedorf war kein Wucher. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Der Fall zeigt, wie dringend das Gesetzbuch überarbeitet werden muss.

Er liegt in bester Lage: der Altbau am Reetwerder 3 in Bergedorf. Zuletzt aber war die Immobilie vor allem ein Symbol für miese Geschäfte mit Wohnraum und Tatenlosigkeit der Stadt. Jahrelang hatten Abzocker:innen hier viel Geld mit Menschen verdient, die auf dem Wohnungsmarkt kaum Chancen haben – unter ihnen auch Hinz&Kunzt-Verkäufer:innen. Während die einen sich die Taschen füllten, wurde das Leben für die anderen immer prekärer – bis das Bezirksamt 2018 das Haus aus Sicherheitsgründen räumen ließ.

Mehr als sechs Jahre später, im Juli 2024, erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen die Vermieterin des Hauses und ihren Sohn. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Wucher in fünf Fällen. Wiederrum fast zweieinhalb Jahre später ist klar: Die Beiden kommen ungeschoren davon. Die Entscheidung des Amtsgerichts, das Verfahren (230 Ls 57/24) nicht zu eröffnen, sei richtig, teilte das Landgericht Hamburg am Dienstag mit. Es bestehe „kein hinreichender Tatverdacht“.

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Der Gerichtsbeschluss zeigt, die reformbedürftig die derzeitige Rechtslage ist. Laut Strafgesetzbuch liegt Wucher nur dann vor, wenn die Miete das Ortsübliche weit übersteigt und der Vermietende eine Notlage bei den Mietenden ausnutzt. Die nachzuweisen gelingt der Staatsanwaltschaft – sofern sie überhaupt ermittelt – meist nicht. Gesetzesinitiativen mit dem Ziel, das zu ändern, scheiterten am Widerstand früherer Bundesregierungen oder hängen unbearbeitet im Bundestag fest, weil Union und SPD noch auf die Vorschläge einer Expertenkommission warten wollen.

Allein der Umstand, dass die Wohnungssuche in Hamburg für mehrköpfige Familien schwierig ist, begründe noch keine Zwangslage, führt das Landgericht in seiner Mitteilung aus. „Auch schlechte allgemeine soziale Verhältnisse oder eine allgemeine Not- und Mangellage reichen für sich genommen nicht aus.“

Der Wuchertatbestand setze „Freiheitsdefizite auf der Opferseite voraus, welche die wirtschaftliche Chancengleichheit erheblich verschieben: Das Opfer muss sich in einer psychischen, intellektuellen oder wirtschaftlichen Verfassung befinden, die es nicht (mehr) als ökonomisch rationalen Nachfrager erscheinen lässt.“ Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hamburg habe das Landgericht „als unbegründet verworfen“, heißt es weiter. Das Verfahren sei rechtskräftig abgeschlossen.

Die Entscheidung des Landgerichts wird nicht nur bei denen, die im Reetwerder viel Geld für wenig Wohnraum zahlten, für Unverständnis sorgen. Wenn Menschen aus Südosteuropa in der Hoffnung auf ein besseres Leben völlig überzogene Mieten zahlen, weil ihnen die Alternativen fehlen: Was sollte das anderes sein als eine Notlage?

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Ausgabe 405

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Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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