Bergedorf : Stillstand im Reetwerder

Der stattliche Altbau an der Ecke Alte Holstenstraße/Reetwerder im Jahr 2018. Foto: Lena Maja Wöhler

Auch fünf Monate nach der Räumung des Reetwerder 3 sieht die Stadt keine Möglichkeit, den andauernden Leerstand zu beenden: Das Wohnraumschutzgesetz greift angeblich nicht.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Es wird gerne als scharfes Schwert im Kampf gegen Leerstand gepriesen: das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz. Im Fall Reetwerder 3 bleibt die Klinge allerdings weiter stumpf: Obwohl Eigentümerin und Vermieterin sich seit fünf Monaten nicht darum kümmern, wie vom Bezirksamt gefordert die Elektrik instandzusetzen, sieht die Stadt keine Möglichkeit einzuschreiten. „Das Haus steht im rechtlichen Sinn nicht leer, weil die Wohnungen noch an die gegenwärtig ausgezogenen Mieter vermietet sind“, erklärte das Bezirksamt auf Nachfrage von Hinz&Kunzt – eine bemerkenswerte Argumentation angesichts des Umstands, dass die ehemaligen Bewohner wohl kaum je in den stattlichen Altbau werden zurückkehren können.

Seit dem Kabelbrand im Mai steht das Haus Reetwerder 3 leer. Am Klingelschild erinnert nichts mehr an die Mieter. Foto: Lena Maja Wöhler

Nach einem Schwelbrand hatte das Amt das Haus in der Bergedorfer Innenstadt Mitte Mai für unbewohnbar erklärt. Die 187 Bewohner – in der Mehrzahl Menschen aus Rumänien und Bulgarien – mussten ihre Wohnungen überstürzt verlassen. 102 von ihnen, darunter viele Kinder, leben seitdem in Unterkünften der Stadt. Andere kamen bei Verwandten und Freunden unter oder kehrten in ihre Heimat zurück. Dass die Mieter jemals in die Wohnungen werden zurückkehren können, ist unwahrscheinlich: Das Haus steht vor der Zwangsversteigerung, gleichzeitig bot ein Makler es bis zum 20. Oktober für sechs Millionen Euro als „Anlageobjekt“ an – und zwar „frei von Mietern„.

Derweil kämpfen die Mieter bis heute vergeblich darum, ihre Habseligkeiten aus dem Reetwerder holen zu können – ein Skandal, der selbst hartgesottene Mieterschützer fassungslos macht. Zwar haben mehrere Bewohner Gerichtsurteile erstritten, laut derer die Vermieterin ihnen die Türen öffnen müsste. Doch macht sie das einfach nicht – und kommt damit durch. Ein Grund: Offenbar im Auftrag der Vermieterin stopften Männer das Hab und Gut der Menschen wahllos in angeblich rund 500 Plastiksäcke. Seitdem stapeln sich die Säcke angeblich in drei Wohnungen im Haus. Ein perfider Schachzug: Auch mithilfe eines Gerichtsvollziehers, der die Säcke durchsuchen lassen könnte, ließe sich die Herausgabe der persönlichen Sachen nur erzwingen, wenn die Gegenstände eindeutig identifizierbar wären. Das sei jedoch gerade bei Kleidung und anderen Alltagsgegenständen „bei dieser Sachlage – mit Ausnahme adressierter Unterlagen – nicht zu erwarten,“ so das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf. In den meisten Fällen konnte das Gericht die Vermieterin deshalb nur verpflichten, die Säcke mit den Sachen der Mieter in andere Räumlichkeiten zu transportieren und den Mietern dort zugänglich zu machen.

Den Abzockern geht es bislang nicht ans Leder

Zwar hat das Bezirksamt der Eigentümerin bereits im Mai eine „zwangsgeldbewehrte Instandsetzungsanordnung“ geschickt. Doch ignoriert die Hausbesitzerin diese offenbar beharrlich. Auf Nachfrage heißt es nun, das Amt habe erneut Zwangsgeld verhängt. Wie hoch das ist, ob die Eigentümerin es bezahlt hat und auf welche Weise die Behörden glauben, die uneinsichtige Hausbesitzerin zum Handeln bringen zu können, erklärte das Amt bislang nicht.

Die Stadt will auch die Vermieterin zur Kasse bitten – für die Kosten der öffentlichen Unterbringung. Nach der Räumung hatten die Behörden die Reetwerder-Mieter in fördern&wohnen-Unterkünfte gebracht, in denen die meisten bis heute leben. Bislang zahlt dafür die Stadt. Das soll sich aber ändern: Die Fälle werden „aktuell an unseren Anwalt übergeben“, so die Sozialbehörde auf Hinz&Kunzt-Nachfrage.

Durch die Fenster erblickt man lediglich Speermüll. Was aus dem Eigentum der Mieter wurde, ist unklar. Die Eigentümerin verwehrt den Bewohnern seit Monaten den Zugang. Foto: Lena Maja Wöhler

Teuer für die Abzocker könnten auch Erkenntnisse von Steuerfahndern werden, die im März im Reetwerder waren: bei einem „Aktionstag Sozialleistungsmissbrauch“ verschiedener Behörden. Erklärte Absicht der Kontrollen ist unter anderem, Abzock-Vermietern auf die Spur zu kommen. Der Reetwerder könnte ein Volltreffer werden: Ehemaligen Bewohnern zufolge hat der Sohn der Vermieterin Mieten regelmäßig bar eingetrieben – bis zu 500 Euro pro Kopf und Monat. Bis zu einer dreiviertel Million Euro pro Jahr könnten so zusammengekommen sein. Ob und in welchem Maße das Geld versteuert wurde, ist unklar. Die Finanzbehörde wollte Hinz&Kunzt nicht verraten, ob und gegen wen die Steuerfahndung im Fall Reetwerder ermittelt – und verwies zur Begründung auf das Steuergeheimnis.

Die Stadtentwicklungsbehörde, federführend beim Wohnraumschutz, äußerte sich auf Hinz&Kunzt-Anfrage nicht zum Reetwerder. Im aktuellen Wohnraumschutzbericht hat der Senat jüngst erklärt, es gelte „die Möglichkeit eines Treuhändereinsatzes zu intensivieren„. Nach dem Wohnraumschutzgesetz können die Ämter einen Treuhänder einsetzen, der anstelle untätiger Hauseigentümer für die Instandsetzung und Vermietung leerstehender Wohnungen sorgt. Wie erfolgreich diese Maßnahme sein kann, hat das Bezirksamt Mitte am Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Hamm gezeigt. Der Fall, lobte der Senat ausdrücklich in seinem Bericht, „soll den Bezirksämtern als Vorbild für weitere Treuhänderverfahren dienen“.

Mehr über die Hintergründe des Falls Reetwerder und die Abzocker-Familie lesen Sie unter www.hinzundkunzt.de/reetwerder

Update:

In einer älteren Version des Artikels hatten wir geschrieben: „Kein Gerichtsvollzieher, der die Urteile vollstrecken müsste, werde 500 Säcke nach dem Eigentum der jeweiligen Kläger durchsuchen, erklärte ein Behördensprecher dazu.“ Diese Darstellung ist nicht korrekt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Jetzt heißt es an dieser Stelle: „Auch mithilfe eines Gerichtsvollziehers, der die Säcke durchsuchen lassen könnte, ließe sich die Herausgabe der persönlichen Sachen nur erzwingen, wenn die Gegenstände eindeutig identifizierbar wären. Das sei jedoch gerade bei Kleidung und anderen Alltagsgegenständen „bei dieser Sachlage – mit Ausnahme adressierter Unterlagen – nicht zu erwarten,“ so das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf. In den meisten Fällen konnte das Gericht die Vermieterin deshalb nur verpflichten, die Säcke mit den Sachen der Mieter in andere Räumlichkeiten zu transportieren und den Mietern dort zugänglich zu machen.“

 

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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