Hartz-IV-Wohnungen : Jobcenter erstreitet 210.000 Euro

In diesen Häusern in der Hinschstraße in Eidelstedt verlangte ein Vermieter überhöhte Mieten vom Jobcenter für Wohnungen und Zimmer, in denen Hartz-IV-Bezieher leben. Foto: Ulrich Jonas

Eine dänische Firma, die Zimmer und Wohnungen zu überzogenen Preisen an Hartz-IV-Empfänger vermietet hat, muss 210.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Amtsgericht Altona entschieden.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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250 bis 300 Euro warm für elf bis 13 Quadratmeter kleine Zimmer: Das verlangte die dänische Firma STP Real Estate APS von Hartz-IV-Empfängern in einem Haus in der Hinschstraße in Eidelstedt. Im Nachbargebäude nahm derselbe Vermieter zwischen 375 und 443 Euro pro Monat für 25- bis 28-Quadratmeter-Apartments, so der Anwalt des Jobcenters Tobias Beckmann. Weil viele Wohnungen deutlich kleiner waren als in den Mietverträgen behauptet, waren die Mieten überzogen, hat nun das Amtsgericht Altona entschieden und die Firma dazu verurteilt, dem Amt 210.000 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen.

„Die Wohnungen weisen einen Mangel auf, da sie nicht die vereinbarte Größe gehabt haben“, begründet das Amtsgericht Altona seine Entscheidung. „In einigen Fällen waren es 40 Prozent Abweichung“, so Jobcenter-Anwalt Beckmann. 82 Fälle brachte das Jobcenter vor Gericht, in nahezu allen waren die Zimmer oder Wohnungen mindestens zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, so das Gericht.

Anwalt empfiehlt Berufung

„Meine Mandantin hat gutgläubig die Flächenangaben von den Voreigentümern übernommen“, erklärte der Anwalt der dänischen Firma, Bernhard Bonk, auf Nachfragen von Hinz&Kunzt. „Bei rund 240 Wohnungen gehen Sie nicht durch und messen einzeln nach, wenn Sie das kaufen.“ Wichtig ist ihm: „Bei einer Vielzahl von Wohnungen hat es keine Flächenabweichungen gegeben.“

Er habe seiner Mandantin empfohlen, gegen das Urteil Berufung einzulegen: „Man muss anders rechnen.“ Balkone, Flure sowie Gemeinschaftsküchen und -duschen seien vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. „Vor allem die großen Balkone bedeuten bei den kleinen Zimmern eine enorme Aufwertung.“ Im Übrigen habe die dänische Firma die Häuser inzwischen weiterverkauft.

Akte Kuhlmann ist geschlossen
Abzock-Vermieter
Akte Kuhlmann ist geschlossen
Stadt und Abzock-Vermieter Thorsten Kuhlmann haben sich bei den letzten noch offenen Verfahren auf einen Vergleich geeinigt. Demnach wird Kuhlmann abschließend nochmals 110.000 Euro an das Hamburger Jobcenter zurückzahlen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.
Wie schnell das Jobcenter sein Geld sehen wird, ist offen. Er habe seiner Mandantin empfohlen zu zahlen, so Rechtsanwalt Bonk auf Nachfrage von Hinz&Kunzt. „Ob sie das kann und machen wird, weiß ich nicht.“ Sollte die Firma dem Rat nicht folgen, könne sich das Verfahren hinziehen: „Geld in Dänemark einzutreiben ist nicht einfach. Ich bearbeite einen Fall, bei dem seit zwei Jahren die Zwangsvollstreckung erfolglos versucht wird.“

Jobcenter-Anwalt Beckmann ist dennoch zufrieden: Der Altonaer Richterspruch stehe „in einer Linie mit der Rechtssprechung in den Kuhlmann-Verfahren und unterstützt konsequentes Vorgehen gegen Mietwucher bei Hartz-IV-Empfängern“.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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