Wegen Pfandsammeln

Sozialbehörde verteidigt Sozialhilfekürzung

Dass Menschen ihre Rente mit Pfandsammeln aufbessern, ist in Deutschland keine Seltenheit. Foto: iStock/Kwangmoozaa
Dass Menschen ihre Rente mit Pfandsammeln aufbessern, ist in Deutschland keine Seltenheit. Foto: iStock/Kwangmoozaa
Dass Menschen ihre Rente mit Pfandsammeln aufbessern, ist in Deutschland keine Seltenheit. Foto: iStock/Kwangmoozaa

Dass einem Altonaer Rentner die Grundsicherung gekürzt wurde, weil er Pfand gesammelt hatte, hält die Hamburger Sozialbehörde für richtig. Dabei verwickelt sie sich in Widersprüche.

Für das Kürzen der Sozialhilfe eines pfandsammelnden Rentners erhält das Bezirksamt Altona Rückendeckung aus der Hamburger Sozialbehörde. „Im vorliegenden Einzelfall hat das Bezirksamt Altona auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen gehandelt“, erklärt ein Sprecher gegenüber Hinz&Kunzt. Da die Grundsicherung im Alter aus Steuern finanziert werde, seien die Behörden „verpflichtet“, angegebene Einnahmen anzurechnen: „Dies gilt auch für Einkünfte aus dem systematischen Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen.“

Hinz&Kunzt hatte in der Januarausgabe über einen Rentner berichtet, dem das Grundsicherungsamt Altona 58,25 Euro von der Grundsicherung abgezogen hat, die er sich mit dem Sammeln von Pfandflaschen hinzuverdient hatte. Seinen Widerspruch dagegen lehnte das Amt ab. Das Bundessozialministerium erklärte daraufhin, Einnahmen aus dem Pfandsammeln dürften aufgrund von Ausnahmen im Sozialgesetz und nach der Rechtsprechung nicht angerechnet werden. Die Hamburger Sozialbehörde sprach da noch von einer „theoretischen Frage“, mit der sie sich noch nicht beschäftigt hatte.


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Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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