Pfand-Debatte in Altona

Einstimmig gegen Rentner-Schikane

Im Altonaer Rathaus tagt die Bezirksversammlung. Archivbild: Action Press / Joko

Die Bezirksversammlung Altona hat einstimmig beschlossen, dass Pfandsammelnden nicht länger die Grundsicherung gekürzt werden soll. Wird das Bezirksamt sich daran halten?

Es ging alles ganz schnell: Nach nur 2 Minuten war am Donnerstagabend im Kollegiensaal des Altonaer Rathaus die Entscheidung gefallen. Keine:r der Abgeordneten im Raum möchte, dass im Bezirk künftig Pfandsammelnden die Grundsicherung gekürzt wird. Schon im Vorfeld zeichnete sich ein klares Ergebnis ab: die CDU hatte sich noch vor der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung dem Antrag von Grünen, SPD und FDP angeschlossen, in der Sitzung selbst tat dann die Linksfraktion das auch. Auch der anwesende „Volt“-Abgeordnete stimmte zu. Nicht abgestimmt hat die AfD: Ihr Abgeordneter kam zu spät zur Sitzung.

Mit dem klaren Votum beauftragt das Bezirksparlament die Verwaltung, „bei größtmöglich wohlwollender Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen.“ Bereits erfolgte Kürzungen sollen nach Möglichkeit zurückgenommen werden. Damit reagiert das Parlament auf einen Bericht in der Januar-Ausgabe von Hinz&Kunzt über einen Rentner, dem das Altonaer Grundsicherungsamt 58 Euro gekürzt hatte, weil er in dieser Höhe Pfand gesammelt hatte.

Sozialbehörde verteidigt Sozialhilfekürzung
Wegen Pfandsammeln
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Dass einem Altonaer Rentner die Grundsicherung gekürzt wurde, weil er Pfand gesammelt hatte, hält die Hamburger Sozialbehörde für richtig. Dabei verwickelt sie sich in Widersprüche.

Ob das Bezirksamt dem Antrag solche Fälle künftig anders handhabt, ist noch offen. Ein Sprecher erklärte auf Hinz&Kunzt-Nachfrage, dass zunächst geprüft werden soll, ob die Forderung „mit Recht und Gesetz vereinbar ist“. Auch die Sozialbehörde soll mit in die Prüfung einbezogen werden.

Diese hatte sich zuletzt hinter die Kürzung durch das Altonaer Grundsicherungsamt gestellt. Dieses habe „auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen gehandelt“, hieß es. Allerdings hatte sich die Behörde dabei in Widersprüche verwickelt.

Artikel aus der Ausgabe:
Ausgabe 395

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Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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