Weil er in der U-Bahn bettelt, soll ein Wohnungsloser immer wieder Strafen zahlen. Dagegen zieht er nun mit Unterstützung vor Gericht. Ein Präzedenzfall.
Es geht um nichts weniger als Renés Grundrechte, als die Hochbahnwache ihn am 15. Januar 2024 aus der U-Bahn zieht. Der Wohnungslose hat in der Bahn um Almosen gebeten und wurde erwischt. Für einen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen soll er 40 Euro Bußgeld bezahlen – wieder einmal.
René kann auf eine lange Geschichte mit den Hamburger Verkehrsbetrieben z...
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