Hamburg führt eine Bezahlkarte für Geflüchtete ein und betont die Vorteile für alle Beteiligten. Allerdings bedeutet die „SocialCard“ auch weniger Selbstbestimmung – was die Grünen eigentlich verhindern wollten.
Asylsuchende, die in Hamburgs Erstaufnahmeeinrichtungen leben, können künftig nicht mehr so frei über ihr Geld verfügen wie bislang. Sie erhalten ihre 185 Euro für den alltäglichen Bedarf von den Behörden fortan auf eine Bezahlkarte statt als Bargeld oder Überweisung auf ein eigenes Konto. Die „SocialCard“ funktioniert wie eine Kreditkarte ohne Konto und soll laut Sozialbehörde sowohl für die Verwaltung als auch die Asylsuchenden vieles vereinfachen – etwa können sie sich den monatlichen Weg zu den Bezahlstellen der Bezirke sparen. Die Karte bringt jedoch auch einige Einschränkungen mit sich.
So können die Geflüchteten pro Monat nur 50 Euro Bargeld abheben und die Karte nicht für Einkäufe im Internet verwenden. Auch Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich – so will der Senat mögliche Zahlungen an „kriminelle Schleppernetzwerke“ verhindern. Erkenntnisse, in welchem Umfang solche Zahlungen bislang vorgekommen sind, kann die zuständige Sozialbehörde auf Nachfrage keine vorlegen.
