Innenstadt : Hamburger Senat rechtfertigt Bettelverbote

Bettler:innen in der Hamburger Innenstadt wird das Leben schwer gemacht. Foto: Benjamin Buchholz

Die Polizei geht gegen Menschen vor, die sich in der Hamburger Innenstadt zum Betteln niederlassen, räumt nun auch der Senat ein. So sollen „die negativen Auswirkungen der Obdachlosigkeit so gering wie möglich“ gehalten werden.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Dass die Polizei eine härtere Gangart gegen Arme und Obdachlose in der Innenstadt eingelegt hat, räumt der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine Anfrage der linken Sozialpolitikerin Stephanie Rose ein. Und zwar schon seit Ende vergangenen Jahres als Reaktion auf Beschwerden von Bürger:innen, Handeltreibenden und Wirtschaftsverbänden, wie es in der Senatsdrucksache heißt: „Diese problematisieren insbesondere die Begleiterscheinungen der Obdachlosigkeit, wie ein erhöhtes Aufkommen an Unrat und Exkrementen sowie Personen, die erheblich alkoholisiert wirken.“ 

Statt den Obdachlosen zu helfen, werden sie nun von der Polizei vertrieben: Jeden Tag würden die Einsatzkräfte „eine Lageeinweisung hinsichtlich des Beschwerdeaufkommens und sonstiger anlassbezogener Erkenntnisse“ bekommen, heißt es vom Senat. Die Aufgabe der Polizei sei es schließlich, „die negativen Auswirkungen der Obdachlosigkeit für alle Beteiligten im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit so gering wie möglich zu halten.“ 

Was erlaubt ist – und was nicht 

Betteln sei nach wie vor grundsätzlich erlaubt, schreibt der Senat, „wenn es sich lediglich um das Ansprechen von Passantinnen und Passanten mit der Bitte um Spenden handelt, ohne diese zu behindern oder zu belästigen“. Wer sich jedoch dauerhaft auf einem festen Bettelplatz niederlasse und dabei womöglich noch Gegenstände aufstelle, verstoße gegen das Hamburger Wegegesetz. Dies sei eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, die Passant:innen behindern würde. 

„Der Senat kriminalisiert Armut, vertreibt Bettler:innen und versteckt sich hinter formal-juristischen Spitzfindigkeiten“, kritisiert Stephanie Rose, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Wenn es – wie der Senat behauptet – tatsächlich ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen aufgrund der Begleiterscheinungen von Obdachlosigkeit gibt, ist die Vertreibung der Menschen keine Lösung, sondern verschärft die Problemlage nur zusätzlich. Denn durch dieses Vorgehen werden die betroffenen Menschen für soziale Hilfen unerreichbar.“ 

Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Früher Laufer, heute Buchholz. Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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