Wer mit Mietzahlungen im Rückstand ist, dem droht der Wohnungsverlust und damit Obdachlosigkeit. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Kündigungen jetzt erschweren.
Geht es nach den Plänen des Bundesjustizministeriums, dürften in Zukunft deutlich weniger Menschen in der Obdachlosigkeit landen. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hat Ministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, die Regelung zur sogenannten Schonfristzahlung im Mietrecht auszuweiten. So soll häufiger verhindert werden, dass säumige Mieter:innen gekündigt und obdachlos werden.
Vermietende können bei Mietrückständen von mehr als einem Monat unterschiedliche Formen der Kündigung aussprechen. Für fristlose Kündigungen gibt es eine Schonfrist: mit einer verspäteten Zahlung kann die Kündigung abgewendet werden. In Hamburg übernehmen in diesen Fällen die Fachstellen die Mietrückstände und vereinbaren mit den Mietenden eine Rückzahlung. In 921 Fällen konnte ein Wohnungsverlust vergangenes Jahr so verhindert werden.
Dem gegenüber stehen 1075 Hamburger Haushalte, die 2024 aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt wurden. Und bei einer Befragung obdachloser Menschen im Jahr 2018 gab jeder vierte Mensch auf Hamburgs Straßen an, dass sie oder er aufgrund einer Wohnungskündigung obdachlos wurde – auch deshalb, weil die Schonfrist bislang nur für fristlose, jedoch nicht für ordentliche mit Fristen versehenen Kündigungen gilt.
Der Deutsche Mieterbund fordert seit Jahren, die Schonfristregelung auszuweiten. Dass die sozialdemokratische Justizministerin den Mieter:innenschutz nun ausweiten wolle, begrüße man sehr, sagt Mietervereinschef Rolf Bosse gegenüber Hinz&Kunzt. Allerdings habe die SPD in der vorherigen Bundesregierung bereits eine Absenkung der erlaubten Mieterhöhungen sowie eine Verlängerung der Mietpreisbremse versprochen. Weil die Regierung anschließend den zusätzlichen Mieter:innenschutz verschleppt und letztlich nicht umgesetzt habe, sei die Freude vorerst „noch zurückhaltend“.