Wer kein Konto hat, kann in Hamburg sein Bürgergeld ab Januar auf eine Bezahlkarte laden lassen. Die Einführung der „Social Card“ für Geflüchtete hatte für Kritik gesorgt.
Auch in Hamburg können sich Empfänger:innen von Sozialleistungen ihr Geld ab Januar auf eine sogenannte Bezahlkarte auszahlen lassen. Das bestätigte das örtliche Jobcenter gegenüber Hinz&Kunzt. Damit wird der Kreis derjenigen, die die sogenannte „SocialCard“ nutzen können, erweitert – ursprünglich war sie für Geflüchtete eingeführt worden und hatte nach ihrer Einführung im Februar 2024 für reichlich Kritik gesorgt. Die Hamburger Sozialbehörde hatte sich offengehalten, sie später auch für andere Gruppen zu nutzen.
Die Sorge, die Karte könne auch zur Gängelung von zum Beispiel Bürgergeldbeziehenden eingesetzt werden, bestätigt sich aber zunächst nicht: Anders als bei Geflüchteten ist die Nutzung der Karte für sie nicht behördlich vorgeschrieben, Einschränkungen zum Beispiel bei der Höchstsumme für Bargeldauszahlungen am Geldautomaten soll es nach Auskunft des Jobcenters ebenfalls nicht geben.
So viele Menschen haben kein Bankkonto
Vielmehr soll die Karte eine Lücke schließen: Wer kein Bankkonto hat, kann ab 2026 mit ihrer Hilfe seine Sozialleistungen erhalten. Bislang war dies über Barschecks möglich, diese werden zum Jahreswechsel von der zuständigen Postbank aber nicht mehr angeboten. Zunächst hatten die Hamburger Behörden geplant, Barcodes an Betroffene zu verteilen, mit denen sie im Supermarkt Geld abheben können. Die Bezahlkarte, die nun bundesweit eingeführt wird, soll wie eine Visa-Karte funktionieren und zum Einkaufen beispielsweise im Supermarkt genutzt werden können.

Nach Schätzungen von Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen haben bundesweit eine halbe Million Menschen kein Bankkonto und sind bislang vom elektronischen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. In Hamburg sind nach Auskunft des Jobcenters etwa 300 Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld betroffen. Im Sommer seien es noch 1200 Bürgergeldbeziehende gewesen, ein Großteil hat offenbar in der Zwischenzeit ein Konto eröffnet.
Für Wohnungslose ist das allerdings oft nicht einfach: Zwar hat theoretisch jede:r ein Recht auf ein eigenes Bankkonto. In der Praxis scheitern aber viele bei der Eröffnung eines solchen – auch, weil viele Banken es den Betroffenen unnötig schwer machen.
