Weil er in der U-Bahn bettelt, soll ein Wohnungsloser immer wieder Strafen zahlen. Dagegen zieht er nun mit Unterstützung vor Gericht. Ein Präzedenzfall.
Es geht um nichts weniger als Renés Grundrechte, als die Hochbahnwache ihn am 15. Januar 2024 aus der U-Bahn zieht. Der Wohnungslose hat in der Bahn um Almosen gebeten und wurde erwischt. Für einen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen soll er 40 Euro Bußgeld bezahlen – wieder einmal.
René kann auf eine lange Geschichte mit den Hamburger Verkehrsbetrieben zurückblicken. Immer wieder saß er sogar im Knast, weil er Strafen wegen Fahrens ohne Fahrschein oder für Verstöße gegen Hausverbote bei der Hoch- oder S-Bahn nicht bezahlen konnte.
Jetzt online weiterlesen!
Diese Ausgabe für 2,80 € online kaufen und lesen.
Dauerhafter Zugriff auf alle Artikel dieser Ausgabe.
Ausgewählte Texte vorlesen lassen.
Kleiner Kauf, riesige Wirkung:
Mit dem Kauf unterstützen Sie auch ein soziales Projekt.
Digital-Abo
Jahresabo für 33,60 €
Support-Abo für 60 €
Keine Abo-Falle: Abo endet automatisch
Nur außerhalb unseres Verkaufsgebiets
