Klage gegen Bettelverbot

René gegen den HVV

Gleiches Recht für alle: Hinz&Künztler René und Mareile Dedekind von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Foto: Dmitrij Leltschuk
Gleiches Recht für alle: Hinz&Künztler René und Mareile Dedekind von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Foto: Dmitrij Leltschuk
Gleiches Recht für alle: Der Wohnungslose René und Mareile Dedekind von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Foto: Dmitrij Leltschuk

Weil er in der U-Bahn bettelt, soll ein Wohnungsloser immer wieder Strafen zahlen. Dagegen zieht er nun mit Unterstützung vor Gericht. Ein Präzedenzfall.

Es geht um nichts weniger als Renés Grundrechte, als die Hochbahnwache ihn am 15. Januar 2024 aus der U-Bahn zieht. Der Wohnungslose hat in der Bahn um Almosen gebeten und wurde erwischt. Für einen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen soll er 40 Euro Bußgeld bezahlen – wieder einmal.

René kann auf eine lange Geschichte mit den Hamburger Verkehrsbetrieben zurückblicken. Immer wieder saß er sogar im Knast, weil er Strafen wegen Fahrens ohne Fahrschein oder für Verstöße gegen Hausverbote bei der Hoch- oder S-Bahn nicht bezahlen konnte.


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Wieso auch junge Menschen einsam sind, was das mit ihrer Gesundheit macht und was man dagegen tun kann, erfahren Sie im Schwerpunkt. Außerdem: Eine Fotoreportage aus Vietnam. Und: Wieso ein Bettler jetzt den HVV verklagt.

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Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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