Grundsicherung

Ein bisschen Pfandsammeln ist doch okay

Eine Frau zieht eine Pfandflasche aus einem Mülleimer heraus.
Eine Frau zieht eine Pfandflasche aus einem Mülleimer heraus.
Hamburgs Sozialämter wollen nicht mehr das komplette Pfandgeld von der Sozialhilfe abziehen. Foto: Actionpress

Hamburgs Sozialämter sollen auch in Zukunft Hilfebeziehenden die Grundsicherung kürzen, wenn sie sich durch Pfandsammeln etwas dazuverdienen. Allerdings gibt es jetzt einen Freibetrag.

Die Altonaer Bezirksabgeordneten hatten es gut gemeint: Einnahmen aus dem Pfandsammeln sollen „bei größtmöglich wohlwollender Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen“ nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden, bereits erfolgte Kürzungen sollte das Sozialamt zurücknehmen. So beschlossen sie es einstimmig im Januar, nachdem Hinz&Kunzt über einen Rentner berichtete, dem das Amt 58 Euro „Einnahmen“ auf Pfandsammeln von der Grundsicherung abgezogen hatte.

Jetzt steht fest, dass der Wunsch der Abgeordneten nicht in Erfüllung gehen wird: Die inzwischen eingegangenen Vorgaben der Hamburger Sozialbehörde und des Bundessozialministeriums würden das Bezirksamt daran hindern, heißt es in einer Stellungnahme des Amts an die Bezirksversammlung.

So viel Pfand bleibt anrechnungsfrei

Dennoch wird die Verwaltung künftig nicht mehr ganz so rigide vorgehen: Von nun an dürfen Hilfebeziehende so viel Pfandgeld behalten, wie es „die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht wesentlich“ beeinflusst. Im Falle des Altonaer Rentners sollen das monatlich 50 Euro sein, teilt Bezirkssprecher Mike Schlink auf Nachfrage mit. Deren Einnahme soll er künftig mit Kassenbons belegen.

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Das Altonaer Sozialamt kürzt einem Rentner die Hilfe, weil er sich mit Pfandsammeln etwas dazuverdient. Für die Sozialbehörde eine „theoretische Frage“, mit der sie sich nicht beschäftigen will.

Die Hamburger Sozialbehörde hatte zuvor beim Sozialministerium um eine rechtliche Einschätzung gebeten, weil sie die in der Berichterstattung zitierten Ministeriumsansichten „in dieser Form nicht plausibel“ fand, wie es in einem Vermerk heißt. Nach einem knappen halben Jahr ist diese nun in Hamburg eingegangen.

Den genauen Wortlaut wollen weder Behörde noch Ministerium auf Hinz&Kunzt-Nachfrage verraten. Sozialbehördensprecher Wolfgang Arnhold teilt nur mit, es bleibe „eine Frage des Einzelfalls“: Grundsätzlich halte das Sozialministerium gesammeltes Pfandgelt für anrechenbar auf die Grundsicherung, allerdings könnten „moderate“ Beträge anrechnungsfrei bleiben. Das habe die Behörde allen Hamburger Bezirksämtern mitgeteilt.

Artikel aus der Ausgabe:
Titelbild von Hinz&Kunzt mit einem nackten Mann am Strand, der ein Surfbrett unter dem Arm trägt. Titelzeile: Wann ist ein Mann eine Mann?

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Wie Robert Lindemann sich gegen Sexismus im Netz wehrt, was Menschen zum Mann macht und wie Gewalttäter therapiert werden. Außerdem: Okan Taşköprü über den NSU-Mord an seinem Onkel Süleyman und das Kurioseste aus 400 Ausgaben Hinz&Kunzt.

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Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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