Hamburgs Sozialämter sollen auch in Zukunft Hilfebeziehenden die Grundsicherung kürzen, wenn sie sich durch Pfandsammeln etwas dazuverdienen. Allerdings gibt es jetzt einen Freibetrag.
Die Altonaer Bezirksabgeordneten hatten es gut gemeint: Einnahmen aus dem Pfandsammeln sollen „bei größtmöglich wohlwollender Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen“ nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden, bereits erfolgte Kürzungen sollte das Sozialamt zurücknehmen. So beschlossen sie es einstimmig im Januar, nachdem Hinz&Kunzt über einen Rentner berichtete, dem das Amt 58 Euro „Einnahmen“ auf Pfandsammeln von der Grundsicherung abgezogen hatte.
Jetzt steht fest, dass der Wunsch der Abgeordneten nicht in Erfüllung gehen wird: Die inzwischen eingegangenen Vorgaben der Hamburger Sozialbehörde und des Bundessozialministeriums würden das Bezirksamt daran hindern, heißt es in einer Stellungnahme des Amts an die Bezirksversammlung.
So viel Pfand bleibt anrechnungsfrei
Dennoch wird die Verwaltung künftig nicht mehr ganz so rigide vorgehen: Von nun an dürfen Hilfebeziehende so viel Pfandgeld behalten, wie es „die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht wesentlich“ beeinflusst. Im Falle des Altonaer Rentners sollen das monatlich 50 Euro sein, teilt Bezirkssprecher Mike Schlink auf Nachfrage mit. Deren Einnahme soll er künftig mit Kassenbons belegen.

Die Hamburger Sozialbehörde hatte zuvor beim Sozialministerium um eine rechtliche Einschätzung gebeten, weil sie die in der Berichterstattung zitierten Ministeriumsansichten „in dieser Form nicht plausibel“ fand, wie es in einem Vermerk heißt. Nach einem knappen halben Jahr ist diese nun in Hamburg eingegangen.
Den genauen Wortlaut wollen weder Behörde noch Ministerium auf Hinz&Kunzt-Nachfrage verraten. Sozialbehördensprecher Wolfgang Arnhold teilt nur mit, es bleibe „eine Frage des Einzelfalls“: Grundsätzlich halte das Sozialministerium gesammeltes Pfandgelt für anrechenbar auf die Grundsicherung, allerdings könnten „moderate“ Beträge anrechnungsfrei bleiben. Das habe die Behörde allen Hamburger Bezirksämtern mitgeteilt.
