Wer von Mietabzocke betroffen ist, soll sich in Hamburg an sein zuständiges Bezirksamt wenden. Doch die Ämter kommen bei der Bearbeitung der Anzeigen nicht nach.
Nicht einem einzigen seit Ende Februar gemeldeten Fall von Mietabzocke haben die Bezirksämter bislang rechtliche Schritte eingeleitet. Das teilte der Senat auf Anfrage der Linksfraktion mit. Dabei liegen den Bezirken seitdem 730 Verdachtsfälle vor, die Hamburger:innen über den neuen digitalen Mietmelder der Stadt angezeigt haben. Die Stadtentwicklungsbehörde hatte das neue Instrument am 26. Februar öffentlichkeitswirksam als „wichtigen Schritt für mehr Schutz“ für Mieter:innen präsentiert. „Mit dem digitalen Mietenmelder bekommen wir ein Instrument in die Hand, mit dem wir besser und schneller gegen Mietpreisüberhöhung vorgehen können“, sagte damals Senatorin Karen Pein (SPD).
Doch von „schnell“ ist knapp drei Monate später keine Rede mehr. Die Wohnungsämter würden schließlich „gewissenhaft und engagiert“ arbeiten, erklärte das Bezirksamt Altona stellvertretend für alle Bezirksämter. Die Bearbeitung der Fälle nehme daher „viel Zeit und Ressourcen in Anspruch“– offenbar so viele Ressourcen, dass die Schaffung zusätzlicher Stellen „vorbereitet“ werde.
Auch darüber hinaus macht der Bezirksamtssprecher Mietenden keine große Hoffnung: Eine überhöhte Miete allein sei noch kein Beleg für einen Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz. Dieser sei erst gegeben, wenn die Mieter:innen aus einer Zwangslage heraus ihren Vertrag unterzeichnet hätten. Sprich: Ihnen war es nicht möglich, eine andere Wohnung zu finden.
Allerdings zeigt die Stadt Frankfurt, dass Bußgeldbescheide gegen Vermietende möglich und Rückzahlungen an die Mietenden durchsetzbar sind. Mindestens 330.000 Euro erhielten Mietende seit 2020 zurück. Und die festgesetzten Strafgelder für die Vermietenden beziffern sich inzwischen auf mehr als 350.000 Euro.