Jobcenter schließen
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Seit Montag sind sie geschlossen. Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen.
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Seit Montag sind sie geschlossen. Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen.
Sanktionen treffen Kinder von Hartz-IV-Empfängern besonders hart. Das Kinderhilfswerk fordert deshalb die vollständige Abschaffung von Sanktionen für Familien mit Kindern. Neue Zahlen zeigen nun, wie groß das Problem ist.
Für Hartz-IV-Empfänger übernimmt das Jobcenter die Mietzahlungen – eigentlich. Wie jetzt aus einer Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, übernahm der Staat im vergangenen Jahr für fast jede fünfte Bedarfsgemeinschaft nicht die volle Miete.
17.538 Widersprüche sind im vergangenen Jahr beim Jobcenter gegen Hartz-IV-Bescheide eingereicht wurden. Tendenz im 1. Quartal 2019: steigend. Mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich.
Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.
Zwei Frauen landen vor Gericht, weil sie die Not ihrer Mieter ausgenutzt haben sollen. Das Jobcenter stellte Strafanzeige – nachdem es selbst zugestimmt hatte, die Miete zu zahlen. Am Ende bleibt unklar, wer überhaupt von wem geschädigt wurde.
Die Zahl der gegen Hartz-IV-Empfänger verhängten Sanktionen ist stark angestiegen. Wie nun bekannt wurde, sprachen die Jobcenter vergangenen September 91.590 Strafen aus – ein Spitzenwert.
Eine dänische Firma, die Zimmer und Wohnungen zu überzogenen Preisen an Hartz-IV-Empfänger vermietet hat, muss 210.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Amtsgericht Altona entschieden.
Die Stadt will ihr Geld zurück: Fast drei Jahre, nachdem Hinz&Kunzt das System Kuhlmann aufgedeckt hat, wurden die ersten Fälle verhandelt. Jahrelang kassierte Kuhlmann Wuchermieten für kleine, marode Wohnungen, die er an Hilfeempfänger vergab.
Neuer Beschluss des Sozialgerichts Berlin: Die Richter halten die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für falsch und die Beträge für zu niedrig – um ganze 36 Euro bei Alleinstehenden. Ob Hartz IV wirklich verfassungswidrig ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.