Verbraucherzentrale kritisiert Supermärkte

Wer Pfand sammelt, wird oft schikaniert

Eine Frau zieht eine Pfandflasche aus einem Mülleimer heraus.
Eine Frau zieht eine Pfandflasche aus einem Mülleimer heraus.
Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert den Umgang der Supermärkte mit Pfandsammler:innen. Foto: Actionpress

Die Hamburger Verbraucherzentrale beklagt Beschwerden über verweigerte Pfandrücknahme in Supermärkten und Discountern. Besonders betroffen seien Pfandsammler:innen.

Wer leere Pfandflaschen hat, kann sie im Supermarkt gegen Geld eintauschen – eigentlich. Die Verbraucherzentrale beklagt das „flächendeckende Ärgernis“, dass Supermärkte und Discounter die Annahme von Einwegflaschen und -dosen zu Unrecht verweigern würden. Als Gründe würden von den Märkten ein unlesbares Etikett, ein defekter Automat oder ein angeblich volles Lager genannt.

Besonders betroffen sind nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale Pfandsammler:innen. Viele würden von Schikanen, Hausverboten oder sogar Polizeieinsätzen berichten, erklärt Verbraucherschützer Tristan Jorde. Er habe in den vergangenen Jahren Hunderte solcher Beschwerden gesammelt – genaue Zahlen nennt er auf Hinz&Kunzt-Nachfrage nicht. „Es ist beschämend, wie mit Menschen umgegangen wird, die lediglich ihr Recht einfordern“, sagt er. Seine Vermutung: „Gegenüber Menschen, die ein bisschen ärmer aussehen, wird das besonders rigoros gehandhabt.“

Beschwerden bei der Abfallbehörde hätten selten ernsthafte Konsequenzen, weil die Schadensumme im Einzelfall meist niedrig sei, sagt Jorde. Ein Sprecher der übergeordneten Hamburger Umweltbehörde erklärte gegenüber Hinz&Kunzt, dass im vergangenen Jahr acht Beschwerden wegen verweigerter Pfandrücknahme eingegangen seien. Ein Bußgeld sei aber in keinem Fall verhängt worden, da es „Erstverstöße“ gewesen seien.

Wieso Händler Flaschen und Dosen zurücknehmen müssen

Die Rechtslage beim Einwegpfand ist eigentlich eindeutig: Das Verpackungsgesetz verpflichtet Händler in Paragraf 31, Einweggetränkeverpackungen „unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten“. Zurückgenommen werden müssen alle Verpackungen, die der Händler in seinem Sortiment führt.

Ausnahmen gibt es für Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie müssen nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst verkaufen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat 2023 entschieden, dass auch verbeulte Dosen zurückgenommen werden müssen. Es würde dem Sinn des Gesetzes widersprechen, wenn nur Verpackungen in Originalform zurückgenommen werden müssten, zumal die Dosen anschließend ohnehin zerstört würden.

So reagieren Edeka, Rewe und Netto

Die meisten Beschwerden gibt es laut Verbraucherzentrale über Edeka, Rewe und Netto. Alle drei antworten auf Hinz&Kunzt-Anfrage, ihren gesetzlichen Rücknahmepflichten nachzukommen. „Aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht haben wir ein sehr großes Interesse daran, möglichst alle Flaschen und Dosen zurückzunehmen und das Material einer fachgerechten Wiederverwertung zukommen zu lassen“, hieß es etwa aus der Netto-Zentrale. Edeka teilte mit, dass in vielen Märkten freiwillig auch Mehrwegflaschen angenommen würden, wozu die Händler nicht verpflichtet wären.

Das rät die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale bietet ein Kärtchen im Visitenformat an, auf dem die Rechtslage kurz erklärt wird. Sollte die Annahme dennoch verweigert werden, kann man sich mit einer Beschwerde an die Hamburger Verbraucherzentrale wenden. Auch einen Musterbrief für eine Beschwerde bei der Unteren Abfallbehörde stellt sie zur Verfügung.

Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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