Bundestag beschließt : Flüchtlinge dürfen im Gewerbegebiet untergebracht werden

Flüchtling können jetzt in Gewerbegebieten untergebracht werden. Das beschloss der Bundestag. Hinz&Kunzt begrüßt diese Entscheidung. Allerdings müssen die Flächen auf ihre Tauglichkeit überprüft werden.

container_offakamp
Diese Container am Offakamp musste die Sozialbehörde wieder abbauen, weil sie in einem Gewerbegebiet standen.

Der Bundestag stimmt der Hamburger Initiative zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen zu. Künftig können auch in Gewerbegebieten Flüchtlinge untergebracht werden.

Nach Aussage der Stadtentwicklungsbehörde sind viele Flächen sehr gut geeignet, jedoch aufgrund von baurechtlichen Beschränkungen nicht nutzbar. Auf einer Gewerbefläche am Offakamp in Lokstedt scheiterte beispielsweise die Unterbringung von Flüchtlingen an Klagen von Anliegern gegen eine Wohnunterkunft. Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesänderung könnte solch eine Fläche eventuell doch genutzt werden. Denn die Unterbringung von Flüchtlingen hat jetzt Vorrang vor der eigentlich festgelegten Nutzung als reine Gewerbefläche. Senatorin Jutta Blankau begrüßte gestern im Bundestag die neue Regelung: „Die Flüchtlinge brauchen jetzt schnell geeignete Unterkünfte.“

„Dieser Beschluss ist eine notwendige und richtige Maßnahme“, sagt Hinz&Kunzt-Sozialarbeiter Stephan Karrenbauer. „Wir haben selber die Erfahrung machen müssen, dass Anwohner eine Unterkunft für Wohnungslose verhindert haben, weil es sich um ein Gewerbegebiet handelte. Und das, obwohl sich das Gebäude und das Gelände sehr gut für die vorübergehende Unterbringung von Wohnungslosen oder Flüchtlingen geeignet hätte.“

Karrenbauer verweist allerdings darauf, dass Gewerbegebiete sehr genau auf ihre Tauglichkeit überprüft werden müssen. So dürfen Flüchtlinge nicht einfach an den Stadtrand abgeschoben werden und in Gebieten ohne ausreichende Infrastruktur landen. „Oftmals gibt es rund um Gewerbegebiete weder Ärzte, noch Schulen oder Kindergärten“, lautet seine Kritik. „Und die Unterbringung in Containern in Gewerbegebieten darf kein Dauerzustand werden.“  Das ist allerdings schon oft geschehen. Deswegen äußerten sich auch Flüchtlingsorganisationen skeptisch. Die SPD weist die Kritik zurück: „Es kommt auf den Einzelfall an“, sagt Blankau. „Jede Fläche muss geprüft werden, ob eine Unterbringung dort möglich und sinnvoll ist.“

Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Hamburger SPD-Fraktion, wird konkreter: Es gäbe in Hamburg Brachflächen inmitten von Wohngebiete, die nicht für den Wohnungsbau genutzt werden könnten, weil sie als Gewerbe ausgeschrieben seien. Durch die Gesetzesänderung bestünde jetzt endlich die Möglichkeit, diese Potentiale zu nutzen. „Es geht darum, mit aller Macht zu verhindern, dass in diesem Winter Flüchtlinge in Zelten schlafen müssen“, sagt Kienscherf.

Dass dringend Flächen für die Unterbringung benötigt werden, steht außer Frage. Denn die Zahl der Asylbewerber steigt weiter an. Im August kamen 585 Asylbewerber nach Hamburg, im Oktober 777. Weil nicht schnell genug Unterkünfte gebaut wurden, mussten zum Monatsanfang 76 Flüchtlinge in Zelten nächtigen mussten. Allerdings sind nicht die Zuflucht suchenden Asylbewerber das zentrale Problem. Zwei Drittel der Flüchtlinge leben schon länger als drei Monate in der Zentralen Erstaufnahme. Sie haben Anspruch auf eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft vom städtischen Betreiber fördern und wohnen. Doch dort herrscht Stau, denn tausende Wohnungslose finden keine eigene Wohnung. Und mit der Schaffung weiterer Unterkünfte für die Zentrale Erstaufnahme kommt die Stadt kaum nach.

Text: Jonas Füllner
Foto: Dmitrij Leltschuk