Die CDU hält nichts vom Vorschlag der Bundesjustizministerin, Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Hamburg könnte bald auf Anzeigen verzichten.
Den Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat der Koalitionspartner schnell kategorisch abgeräumt: „Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird es mit der Union nicht geben“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) am Dienstag der „Rheinischen Post“. Die Ministerin hatte vorgeschlagen, das Fahren ohne Fahrschein straffrei zu stellen – mit der Folge, dass Menschen nicht mehr ins Gefängnis müssten, wenn sie die Strafe nicht bezahlen können.
Schon im November 2022 hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den damaligen Bundesjustizminister gebeten, „im Zuge der geplanten Modernisierung des Strafrechts auch die Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein in den Blick zu nehmen“. Eine Strafrechtsmodernisierung haben sich auch Union und SPD im vergangenen Jahr in den Koalitionsvertrag geschrieben – das Justizministerium ist nach Angaben eines Sprechers aber noch mit der „Prüfung der Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorgaben“ beschäftigt.
Ab wann verzichtet Hamburg auf Strafanzeigen?
So bleibt es den Kommunen überlassen, ihre Verkehrsbetriebe anzuweisen, auf Strafanzeigen zu verzichten – so wie es zum Beispiel Frankfurt am Main und Kiel längst tun. In Hamburg hatte der SPD-Landesparteitag im März beschlossen, die Genoss:innen im Rathaus mögen ebenfalls darauf hinwirken. Die ebenfalls regierenden Grünen gelten samt ihrer Justizsenatorin Anna Galina ohnehin als Kritiker:innen der Strafverfolgung von Menschen, die ohne Ticket Bus und Bahn fahren.

Wann Hamburg allerdings damit aufhören wird, sie ins Gefängnis zu schicken, ist noch unklar. Auf Hinz&Kunzt-Nachfrage erklärte eine Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, es seien zunächst gemeinsame Beratungen mit dem Senat geplant: „Ich kann Ihnen keinen konkreten Zeitpunkt dafür nennen“.
Gerade erst hatte eine Studie für Aufsehen gesorgt, nach der in Berlin die Hälfte der Menschen, die zu einer Geldstrafe für Fahren ohne Fahrschein verurteilt wurden, eine Ersatzfreiheitsstrafe im Knast absitzen mussten. In den Jahren 2022 und 2023 betraf das demnach 3149 Verurteilte.
