Das Sozialamt Altona hat einem Rentner mehr als 100 Euro zurückerstattet, die es ihm zuvor von der Grundsicherung abgezogen hatte. Er hatte sie durch Pfandsammeln erwirtschaftet.
Das lange Ringen zwischen einem Rentner und dem Sozialamt des Hamburger Bezirks Altona hat ein Ende: 105,25 Euro Pfandgeld hat der Mann vom Amt zurückerhalten, wie aus einem Bescheid vom 1. September hervorgeht, den ein Blogger veröffentlicht hat. Zuvor hatte das Sozialamt dem Rentner immer wieder zweistellige Beträge von der Grundsicherung abgezogen, die er als Einkommen aus dem Sammeln von Pfandflaschen angegeben hatte.
Als Hinz&Kunzt im Januar darüber berichtete, verteidigte das Amt die Kürzungen noch: Man habe das Geld von der Sozialhilfe abziehen müssen, eine Ausnahme für Einkünfte aus Pfandsammeln gebe es im Sozialgesetzbuch nicht. Schon damals hatte das Bundessozialministerium auf Hinz&Kunzt-Nachfrage durchblicken lassen, dass es das mit Blick auf die Rechtsprechung anders sieht.

Sozialministerium weist Hamburger Behörden zurecht
Inzwischen hat sich das Sozialministerium gegenüber den Hamburger Behörden ausführlich geäußert und klargestellt, dass „moderate Summen“, die durch Pfandsammeln erzielt werden, nicht von der Grundsicherung abgezogen werden dürfen, „wenn sie die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht wesentlich beeinflussen“.
Ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf gilt nach Ansicht des Ministeriums auch für den Bereich der Grundsicherung: Eine 53-jährige Wohnungslose hatte im Jahr 2020 erstritten, dass ihr das gesammelte Pfandgeld nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden durfte. Entsprechende Medienberichte – auch von Hinz&Kunzt – hatte die Sozialbehörde noch im Februar als „in dieser Form nicht plausibel“ bezeichnet.

