Landgericht : Mietpreisbremse war in Hamburg unwirksam

Bis 2017 durften in Hamburger Mietverträgen laut Landgericht trotz Mietpreisbremse hohe Mieten vereinbart werden. Foto: Actionpress / United Archives GmbH

Das Landgericht hat die Forderung eines Mieters nach Rückerstattung seiner hohen Miete abgewiesen. Er konnte sich nicht auf die Mietpreisbremse berufen, weil der Senat Fehler bei der Einführung gemacht hatte.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Für die Hamburger Stadtentwicklungsbehörde ist es eine herbe Niederlage: Das Landgericht hat die Mietpreisbremse für einen Mietvertrag vom 1. September 2015 für unwirksam erklärt. Zwar hatte die Behörde damals die Bremse per Verordnung erlassen, jedoch die im Gesetz geforderte Begründung noch nicht veröffentlicht. Das ist erst im vergangenen September geschehen.

„Die Veröffentlichung der Begründung ist aber Wirksamkeitsvorraussetzung“, erklärt Gerichtssprecher Kai Wantzen gegenüber Hinz&Kunzt. Er warnt jedoch davor, von einer generellen Unwirksamkeit der Mietpreisbremse zu sprechen. „Das wäre sicherlich das falsche Signal“, sagt er. Denn seit der Veröffentlichung der Begründung im vergangenen Herbst sei „eine andere Sachlage eingetreten“. Mit der hat sich das Gericht bislang nicht befasst.

Der Mieter einer Wohnung in Ottensen wollte sich vor Gericht gegen die seiner Meinung nach zu hohe Miete von 14,01 Euro nettokalt pro Quadratmeter wehren. Die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietenspiegel betrug 8,75 Euro. Laut Mietpreisbremse wäre eigentlich nur eine Miete von 9,63 Euro erlaubt, nämlich 10 Prozent mehr. Die Differenz wollte der Mieter von seinem Vermieter zurückerstattet bekommen. Das lehnte das Landgericht nun ab.

Senat kündigt Neustart der Mietpreisbremse an

Der Hamburger Mieterverein hatte zuvor „handwerkliche Fehler“ der Stadtentwicklungsbehörde beklagt. „Eine verantwortungsvolle Verwaltung muss alles unternehmen, damit die Bürger geschützt werden“, sagte Mietervereinschef Siegmund Chychla gegenüber Hinz&Kunzt. Kritik kommt nach dem Urteil auch aus der Opposition in der Bürgerschaft. Die Linksfraktion spricht von einem „Trauerspiel“ und auch die Christdemokraten kritiseren die Regierungsführung: „Die Versäumnisse des Senats haben gravierende Auswirkungen für Betroffene und den Hamburger Wohnungsmarkt“, sagt Jörg Hamann, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld zeigte sich vom Urteil irritiert. „Ich bedauere die Entscheidung des Landgerichtes sehr“, sagte sie in einer ersten Stellungnahme. „Wir wollten Hamburgs Mieterinnen und Mieter vor unberechtigten Mietsteigerungen schützen. Für diesen jetzt vor Gericht verhandelten Einzelfall ist uns dies nicht gelungen. Das tut uns leid.“ Sie kündigte an, die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu zu erlassen und so „für die Zukunft für Klarheit“ zu sorgen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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