Mieterverein zu Hamburg : Mietpreisbremse unwirksam?

Bei einer Niederlage vor dem Landgericht, wird der Mieterverein zu Hamburg seinem Mitglied empfehlen, trotzdem vor den Bundesgerichthof zu ziehen. Foto: Actionpress / Frank Peters

Am Donnerstag erklärt das Landgericht die Mietpreisbremse in Hamburg voraussichtlich für unwirksam. „Alles andere wäre eine Überraschung“, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Er fordert, dass die Behörde zum Schutz der Mieter eine neue Verordnung erlassen muss.

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Siegmund Chychla ist stinksauer. Die Behörde habe beim Erlass der Verordnung handwerkliche Fehler gemacht, sagt der Chef vom Mieterverein zu Hamburg. Fehler, auf die der Mieterverein den Senat bereits vor einem Jahr aufmerksam gemacht habe. „Eine verantwortungsvolle Verwaltung muss alles unternehmen, damit die Bürger geschützt werden.“

Einmal in Fahrt legt Chychla gleich nach: Schon jetzt sei die 2015 erlassene Verordnung „nicht mehr als ein Bremschen“. Es gebe viel zu viele Ausnahmen und vor allem keinerlei Sanktionen bei Verstößen. Umso wichtiger sei es, dass die Mietpreisbremse wenigstens in solch eindeutigen Fällen, wie dem aktuell Vorliegenden greife. Statt der ortüblichen Vergleichsmiete von rund neun Euro pro Quadratmeter, verlangte der Eigentümer 14,01 Euro. Der Mieter hatte deswegen insgesamt 2100 Euro zurückgefordert. Allerdings wohl vergeblich. Denn nach Auffassung des Gerichtes hätte beim Erlass der Mietpreisbremse 2015 der Senat eine Begründung mitliefern müssen. Diese wurde durch die Verwaltung erst im vergangenen Jahr erstellt.

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Die scharfe Kritik aus dem Mieterverein will man in der Stadtentwicklungsbehörde so nicht gelten lassen. Bei der Urteilsverkündung am Donnerstag handele es sich um einen Einzelfall, teilt Sprecherin Barbara Ketelhut mit. Klagen wegen überhöhter Mieten wären also weiterhin möglich. Ein Argument, das Chychla so nicht gelten lassen will: Sollte das Urteil für den Mieter negativ ausfallen, könne ein vernünftiger Rechtsanwalt seinem Mandanten nicht raten zu klagen. „Das Risiko wäre viel zu hoch.“

Eine Lösung liegt eigentlich auf der Hand: Der Senat müsste eine erneute Verordnung erlassen und dieses Mal die Begründung gleich mitliefern, sagt Chychla. Auch in der Stadtentwicklungsbehörde hat man offenbar Handlungsbedarf erkannt. Sprecherin Ketelhut kündigt an, dass die Behörde ihr weiteres Vorgehen umgehend nach der Urteilsbegründung am Donnerstag bekannt geben wolle. Tatsächlich könne eine neue Verordnung wohl zügig erlassen werden. „Ich verstehe allerdings nicht, warum sich die Behörde dazu nicht schon Mitte 2017 bereit erklärt hat“, kritisiert Chychla.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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