Kosten der Unterkunft : Hartz-IV-Empfänger zahlen drauf

Fast 2500 Hamburger Mieter*innen konnten wegen Corona ihre April-Miete nicht zahlen. Foto: Actionpress / United Archives GmbH

Für Hartz-IV-Empfänger übernimmt das Jobcenter die Mietzahlungen – eigentlich. Wie jetzt aus einer Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, übernahm der Staat im vergangenen Jahr für fast jede fünfte Bedarfsgemeinschaft nicht die volle Miete.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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In Hamburg mussten die Betroffenen im Schnitt 1014 Euro im Jahr selber zur Miete dazu zahlen. Damit liegt Hamburg sogar über dem Bundesdurchschnitt, der bei 985 Euro liegt. Ob dafür die hohen Mietpreise ausschlaggebend sind, geht allerdings nicht aus der Anfrage der Linksfraktion hervor.

Fest steht: In Hamburg übernahmen die Jobcenter im Schnitt immerhin von etwa fünf von sechs Bedarfsgemeinschaften die kompletten Mietzahlungen. Damit verbleiben allerdings rund 17.000 Haushalte (17 Prozent), deren Miete nicht komplett übernommen wurde. Meistens liegt es daran, dass die Höhe als ungemessen eingestuft wird. Als angemessen gilt in Hamburg beispielsweise für einen Zwei-Personen-Haushalt eine Bruttokaltmiete von 603 Euro im Monat. Überschreitet der Preis mit der Zeit durch Mieterhöhungen diese Grenze, kann das Jobcenter für bis zu sechs weitere Monate die höheren Kosten übernehmen. Danach droht eine sogenannte Kostensenkungsaufforderung.

Neue Unterkunftskosten
Nur scheinbar mehr Geld vom Amt
Die Sozialbehörde hat zum 1. Juni die sogenannten Kosten der Unterkunft für Hilfeempfänger angepasst. Bei der angekündigten Erhöhung handelt es sich in Wahrheit jedoch um eine Kürzung.

Da niemand seine Miete selber senken kann, ist solch ein Schreiben gleichbedeutend mit der Aufforderung zum Umzug. Das Problem: Die Mietpreisexplosion hat in Hamburg zur Folge, dass es nahezu unmöglich ist, eine günstigere Wohnung zu finden.

Seit Dezember 2017 dürfen in Hamburg Hilfeempfänger deswegen in ihren Wohnungen verbleiben, wenn der Mietpreis die Grenzwerte um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Eine Regelung, die die Wohlfahrtsverbände begrüßen, weil dadurch die Bewohner nicht zum Umzug gezwungen werden. Zugleich bedeutet dies: Liegt die Miete für einen Zwei-Personen-Haushalt beispielsweise bei 700 Euro und somit rund 15 Prozent über der Grenze von 603 Euro im Monat, muss der Hartz-IV-Haushalt knapp 100 Euro pro Monat selber zusätzlich zahlen.

Die Linke im Bundestag kritisiert jetzt, dass durch zusätzliche Ausgaben für die Wohnung den Betroffenen das Geld im täglichen Leben für Schulsachen und für gesunde Ernährung fehlt. „Generell sollten längere Zeit die bisherigen Mietkosten komplett übernommen werden, damit sich die Menschen auf die Suche nach einem neuen Job konzentrieren können“, schlägt die Parteivorsitzende Katja Kipping vor.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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