Obdachlose und Flüchtlinge : Gebühren in den Unterkünften steigen

In der Flüchtlingsunterkunft am Baakenhafen in der Hafencity wohnen mehrere Menschen in einem Zimmer. Wer Arbeit findet, zahlt bis zu 587 Euro für seinen Platz. Dabei müssen sich einige sogar ein Zimmer teilen. Foto: Action Press / Matthias V Braun

Der Senat hat die Gebühren für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zum neuen Jahr deutlich angehoben. Dadurch kommt künftig der Bund für die steigenden Kosten bei der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Hamburg auf.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Nach Angaben der Sozialbehörde kostet die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen die Stadt im Monat 587 Euro pro Person. Allerdings lag die Gebühr pro Unterkunftsplatz bei lediglich 141 Euro. Diese Gebühr wurde weitgehend vom Bund bezahlt. Für den Fehlbetrag musste allerdings die Stadt aufkommen.

Bereits 2012 bemängelte der Rechnungshof die zu geringe Gebühr. Damals war der Fehlbetrag noch vergleichsweise gering. Doch die Zahl der Unterkunftsplätze hat sich in den vergangenen vier Jahren fast verdreifacht. Eine Anhebung der Gebühren hätte allerdings „finanziell nichts gebracht“, erläutert Behördensprecher Marcel Schweitzer im Gespräch mit Hinz&Kunzt. Eine Verlagerung der Kosten auf den Bund sei nicht möglich gewesen.

Erst im Dezember 2016 trat ein neues Gesetz zur Beteiligung des Bundes an der Entlastung von Ländern und Kommunen in Kraft. „Mit diesem Gesetz wurde die Bundeserstattung der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge, die seit Oktober 2015 erstmals Leistungen nach dem SGB II beziehen, deutlich angehoben.“ Die Stadt Hamburg zog nach und hob die Gebühren ab dem 1. Januar 2018 auf die tatsächlich anfallenden Kosten von 587 Euro pro Unterkunftsplatz an. „Wir erwarten also eine höhere Beteiligung aus Berlin von insgesamt rund 48,5 Millionen Euro in 2018“, sagt Schweitzer.

Nach seinen Angaben erhalten mehr als 90 Prozent der Bewohner in den Unterkünften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für sie hat die Anhebung keinerlei Auswirkungen, weil ihr Kosten übernommen werden.

Selbstzahler mit eigenem Einkommen werden dafür bestraft, dass bezahlbarer Wohnraum in Hamburg kaum zu finden ist“– Carola Ensslen, Linksfraktion

Negative Auswirkungen hat die neue Gebührenordnung hingegen für die sogenannten Selbstzahler. Es handelt sich um Menschen, die wieder eigenständig einer Arbeit nachgehen, aber keine reguläre Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden. Sie müssten plötzlich 587 statt 141 Euro zahlen. Damit der Anstieg gedrosselt wird, hat die Sozialbehörde extra eine Sonderregelung eingeführt. Wer nicht mehr als 1300 Euro pro Monat verdient, zahlt künftig 210 Euro.

Bewohner, die hingegen mehr als 1300 Euro pro Monat netto verdienen, müssten künftig sogar den vollen Betrag von 587 Euro zahlen, kritisiert die Linksfraktion. Dabei wohnen sie teilweise in den Wohnheimen zu zweit in einem Zimmer mit Dusche und Klo auf dem Gang.

„Selbstzahler mit eigenem Einkommen werden dafür bestraft, dass bezahlbarer Wohnraum in Hamburg kaum zu finden ist“, sagt Carola Ensslen, Fachsprecherin für Integration. Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist laut Behördensprecher Schweitzer allerdings nicht bekannt. Diese Zahlen könnten erst durch die neue Regelung erhoben werden. Ihm sei bislang nur ein Fall bekannt, in dem ein Bewohner mehr als 1300 Euro verdiene. Menschen mit höherem Einkommen würden schließlich „dem Grunde nach nicht in die öffentlich-rechtliche Unterbringung“ gehören.

 

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

Weitere Artikel zum Thema