Erfrierungsschutz

Behörde verschärft Regeln für Winternotprogramm

Das Winternotprogramm in der Friesenstraße. Foto: Jonas Fabricius-Füllner.

Eine verpflichtende Identitätsprüfung im Hamburger Erfrierungsschutz für Obdachlose könnte Hilfsbedürftige abschrecken, befürchten Hinz&Kunzt und die Diakonie.

Die Übernachtung im Hamburger Winternotprogramm für Obdachlose wird in diesem Winter nicht mehr anonym möglich sein. Spätestens nach der dritten Übernachtung soll eine Beratung verpflichtend werden, teilte die Sozialbehörde mit: „Die Sozialberatung wird künftig noch stärker mit einer Identitätsprüfung zur leistungsrechtlichen Überprüfung verbunden.“ Dabei soll es auch darum gehen, Obdachlose ohne Sozialleistungsansprüche zur Rückreise in ihr Heimatland zu bewegen.

Hinz&Kunzt kritisiert, dass damit erstmals in der Geschichte des Hilfsprogramms der Zugang zum Erfrierungsschutz nicht mehr niedrigschwellig ist. Bereits in den Vorjahren nutzten viele Obdachlose die Großunterkünfte des Winternotprogramms nicht. „Wir befürchten, dass die neuen Regeln noch mehr Menschen davon abhalten werden, das Winternotprogramm aufzusuchen“, sagt Geschäftsführer Jörn Sturm. „Wir rechnen mit einem harten Winter für Hamburgs Obdachlose und erwarten noch mehr medizinische Notfälle auf den Straßen geben wird als in den Jahren zuvor.“

„Wir rechnen mit einem harten Winter für Hamburgs Obdachlose.“– Jörn Sturm

Diese Sorge teilt auch die Hamburger Diakonie. „Eine geringere Inanspruchnahme des Winternotprogramms erhöht die Gefahr von Erfrierungen deutlich“, sagt die Wohnungslosenexpertin Stefanie Koch. „Die Angebote des Winternotprogramms dienen dem Erfrierungsschutz und sollten so gestaltet sein, dass sie von allen obdachlosen Menschen angenommen werden können – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.“ Das gelte insbesondere für zugewanderte Menschen, die ohnehin mit Zugangshürden zum Hilfesystem zu kämpfen hätten.

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Das Winternotprogramm beginnt am 1. November mit 700 Betten in zwei Großunterkünften in Hammerbrook und Billbrook. Die verpflichtende Beratung soll nach Darstellung der Sozialbehörde dazu führen, „mehr Obdachlose von der Straße zu holen und ihnen Perspektiven über den Winter hinaus zu eröffnen“, heißt es in einer Mitteilung. Sie sollen entweder schneller Sozialleistungen erhalten oder bei der Rückkehr ins Herkunftsland „unterstützt“ werden. Betroffene könnten auch aufgefordert werden, das Amt für Migration aufzusuchen, „um ihre Aufenthaltsdauer zu klären“, erklärte ein Behördensprecher auf Nachfrage.

Die Verschärfung fügt sich ins Bild eines immer restriktiveren Umgangs mit obdachlosen Menschen in Hamburg. Seit dem Frühjahr gilt eine „Neukonzeptionierung“ der Straßensozialarbeit, die nun einen „beharrlichen Ansatz“ verfolgen und Menschen auf der Straße zur Zusammenarbeit mit Behörden drängen soll. Zudem bemühen sich die Behörden seit Jahren, Obdachlosen aus dem EU-Ausland das Freizügigkeitsrecht zu entziehen und sie sogar in ihr Herkunftsland abzuschieben. Eine neu geschaffene Koordinierungsstelle aus Polizei und Amt für Migration könnte diese Bemühungen noch verstärken.

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Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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