Abzocken lohnt sich nicht
Das Amtsgericht St. Georg verurteilte Abzock-Vermieter Kuhlmann zur Zahlung von weiteren 47.000 und 20.000 Euro. Somit gab das Gericht dem Jobcenter Team Arbeit Hamburg Recht: Überhöhte Mieten für Hilfeempfänger müssen zurückgezahlt werden.