Sozialverbände kritisieren Bürgergeld : Zwischen Vertrauen und Sanktionen

Das Bürgergeld soll ab 1. Januar 2023 Hartz IV ersetzen. Symbolbild: Actionpress

Hält das neue Bürgergeld, was es verspricht? Sozialverbände sind skeptisch, was den Hartz-IV-Nachfolger angeht und üben Kritik.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Hartz IV wird abgeschafft, das Bürgergeld kommt. Grund zum Jubel bei den Sozialverbänden, die seit langem Kritik an Sanktionen und niedrigen Regelsätzen üben, könnte man meinen. Doch fragt man sie nach einer Bewertung des Gesetzesentwurfes von Minister Hubertus Heil (SPD), ist von Euphorie keine Spur.

„Derzeit sind wir etwas ratlos, was wir vom Bürgergeld halten sollen, weil die Höhe der Zuwendungen noch gar nicht bekannt gegeben wurde“, sagt Ulrich Schneider, Geschäftsführer vom Paritätischen Gesamtverband. „Das ist aber der entscheidende Punkt dafür, ob Hartz IV mit dem Bürgergeld wirklich überwunden wird, oder ob es sich nur um ein Hartz Plus handelt.“ Mindestens 678 Euro pro Monat müsse es geben, fordert der Paritätische. Bislang hat die Bundesregierung noch keine konkreten Zahlen vorgelegt.

Bürgergeld kommt – Höhe noch unklar
Aus für Hartz IV
Bürgergeld kommt – Höhe noch unklar
Hartz-IV ist ab Januar 2023 Geschichte. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen Gesetzentwurf für das neue Bürgergeld vorgestellt. Eine entscheidende Information fehlte aber: die Höhe der neuen Regelsätze.

Die Diakonie begrüßte Erleichterungen wie die geplante sanktionsfreie „Vertrauenszeit“ von zwei Jahren und die Betonung des Miteinanders von Jobcenter und Hilfeempfänger:innen im Gesetzesentwurf. „Für die Personen, die diplomatisch und geschickt mit dem Jobcenter umgehen und die Erwartungen seiner Mitarbeiter:innen erfüllen, wird es tatsächlich angenehmer“, sagte Armutsexperte Michael David. Gleichzeitig bemängelt er den Tonfall gegenüber „Menschen, die anecken“. Ihnen würden weiterhin Maßnahmen angeordnet und bei Verstößen Leistungen gestrichen. „Es wird Zeit, jedem und jeder das Existenznotwendige zu garantieren, ohne dies mit Sozialkontrolle und Fremdbestimmung zu verbinden“, sagte David.

Ähnlich argumentiert auch der Wuppertaler Verein Tacheles in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. „Eine Reform, die den Umgang auf Augenhöhe vorsieht, kann sich nicht auf kosmetische Korrekturen beschränken, wenn an den Strukturprinzipien des Gesetzes nichts geändert wird“, heißt es dort. Profitieren würden vor allem jene Hilfeempfänger:innen, die gerade neu im Leistungsbezug seien. Andere würden weiterhin wie Bürger:innen zweiter Klasse behandelt: „So wird Hartz IV weder überwunden noch ist der neue Begriff ‚Bürgergeld‘ gerechtfertigt.“

Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Früher Laufer, heute Buchholz. Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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