Reetwerder : Abzock-Vermieterin vor Gericht

Das Haus am Reetwerder 3 in Bergedorf. Foto: BELA

Gut zwei Jahre nach der Räumung eines Mehrfamilienhauses am Reetwerder hat das Amtsgericht Bergedorf erstmals eine Klage der Stadt gegen die Vermieterin verhandelt. In diesem Verfahren geht es um Mietwucher, in anderen um Schadenersatzforderungen – und insgesamt um eine Menge Geld.

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700 Euro kalt monatlich für zwei Zimmer mit zusammen 33 Quadratmetern und kleiner Küche und Mini-Bad in Gemeinschaftsnutzung: Das soll die Abzock-Vermieterin Marlies F. von einer rumänischen Familie verlangt haben, die bis zur Räumung des Mehrfamilienhauses wegen Brandgefahr im Mai 2018 im Reetwerder wohnte. Ein klarer Fall von Wucher, meint das Jobcenter, das sechs Monate die Miete zahlte, und hat geklagt. 2650,20 Euro verlangt das Amt in diesem Fall von Marlies F. Die Klage, die am Donnerstag verhandelt wurde, ist der Auftakt einer ganzen Reihe von Verfahren, in denen die Stadt Geld von der Vermieterin fordert.

Wie in Saal 214 des Amtsgerichts Bergedorf deutlich wurde, stehen die Chancen der Stadt zumindest in diesem Fall nicht schlecht. Denn die Richterin zeigte sich vom Vortrag des Anwalts der Vermieterin wenig überzeugt. Der behauptete, die vierköpfige Familie habe eine ganze Wohnung mit 85 Quadratmetern bewohnt – obwohl im Vertrag nur von zwei Zimmern die Rede sein soll. „Warum schreibt man das nicht in den Mietvertrag, wenn die ganze Wohnung vermietet wird?“, fragte die Richterin und forderte „präzisere Angaben“. Auch die Behauptung, das Jobcenter habe gar keine Miete für die Familie bezahlt, musste der Anwalt von Marlies F. schnell zurücknehmen: Die Belege des Amts seien eindeutig und „reichen für mich“, erklärte die Richterin. „Ja, dann hat sich das wohl erledigt“, sagte der Anwalt daraufhin – was bedeutet, dass er die Zahlungen des Amts nicht mehr infrage stellt.

War die Familie in einer Zwangslage?

Bis zu einer Urteilsverkündung dürften dennoch noch Monate vergehen: Sie neige dazu, ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen, um die Frage nach der angemessenen Miete beantworten zu können, erklärte die Richterin. Auch die Größe der gemieteten Wohnfläche müsse vermutlich ein*e Gutachter*in feststellen. Und ob sich die Familie bei der Anmietung der Zimmer in einer Zwangslage befunden hat, wie das Gesetz den Tatbestand des Wuchers definiert, könnte, so die Richterin, mithilfe der Anhörung von Mitarbeitenden einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle überprüft werden.

Reetwerder in Bergedorf
Abgezockt
Erst müssen die Bewohner vom Reetwerder überstürzt ihre Wohnungen verlassen. Dann verweigert die Vermieterin ihnen den Zugang zu ihrem Hab und Gut – monatelang.

Beide Seiten haben nun bis September Zeit, neue Argumente vorzubringen. Weitere Klagen der Stadt gegen Marlies F. sind eingereicht oder in Vorbereitung, so Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann. Insgesamt gehe es um eine „erhebliche Schadenssumme“. Allein in einem der Verfahren fordert die Stadt mehr als 30.000 Euro Schadenersatz für eine Familie, die nach der Räumung des Hauses in einer städtischen Unterkunft untergebracht werden musste. Die zweifelhaften Praktiken der Vermieterin und die Hilflosigkeit der Stadt sorgten vor zwei Jahren für Fassungslosigkeit – und dafür, dass rund 190 Menschen nicht nur ihre Wohnung, sondern viele auch einen Großteil ihres Hab und Guts verloren.

Die Verfahren gegen Vermieterin Marlies F. sind Ergebnis eines sogenannten Aktionstags gegen organisierten Betrug, von denen die Sozialbehörde mittlerweile sieben durchgeführt hat, zuletzt im November 2019 in Steilshoop. Gegen drei Vermieter geht die Stadt vor Gericht vor, wegen des Verdachts auf Mietwucher, falsche Quadratmeterangaben im Mietvertrag oder fehlende Nebenkostenabrechungen. Von zwei Vermietern verlangt sie zudem die Kosten für die Unterbringung von Mieter*innen zurück.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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