Wohnraumschutzgesetz

Hamburg verschärft Regeln für Ferienwohnungen

Eigentümer:innen und Mietende dürfen ab Januar 2027 nur noch acht Wochen im Jahr 50 Prozent ihres Wohnraums kurzfristig vermieten. Foto: Raier Strum / pixelio.de, Montage: Hinz&Kunzt.

Der Hamburger Wohnungsmarkt ist angespannt. Zeitgleich wächst die Zahl kurzfristiger Vermietungen über Online-Plattformen. Das will der Senat ändern. 

Um Wohnraum für langfristige Mieter:innen zu schützen und Tourist:innen vermehrt in Hotels und Boardinghäuser zu lenken, hat die Hamburgische Bürgerschaft am 6. Mai mit den Stimmen von SPD und Grünen eine Änderung des Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. Die kurzfristige Vermietung von Wohnraum entwickelt sich immer stärker zu einem wirtschaftlich attraktiven Geschäftsmodell, das das Angebot an regulären Mietwohnungen zusätzlich verknappt. 

Bislang konnten Eigentümer:innen und Mieter:innen bis zu 50 Prozent ihrer Wohnung – also auch einzelne Zimmer – zeitlich unbegrenzt, also immer wieder, kurzfristig vermieten. Ab Januar 2027 ist das genehmigungsfrei nur noch acht Wochen pro Jahr möglich.  

Außerdem passt Hamburg die Regeln an eine neue EU-Verordnung an, die ab dem 20. Mai gilt. Online-Plattformen müssen ab diesem Tag Daten zu vermittelten Übernachtungen an Behörden weitergeben. Dadurch sollen unzulässig lange Kurzzeitvermietungen leichter erkannt werden.  

„Wohnraum ist in Hamburg ein knappes Gut und soll in erster Linie der dauerhaften Wohnnutzung dienen“, sagt Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (SPD). Wohnraum, der über längere Zeit kurzfristig vermietet werde, solle wieder für dauerhaftes Wohnen genutzt werden. 

Mieterschützer:innen haben immer wieder schärfere Regeln für Kurzzeitvermietungen von Wohnraum an Tourist:innen gefordert.

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Ausgabe 399

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Autor:in
Luca Wiggers
Luca Wiggers
Seit 2025 Redakteurin. Hat vorher Deutsch und Englisch studiert und ihr Volontariat bei Hinz&Kunzt gemacht.

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