Bettelverbot im HVV

Immer mehr Aufwand, wenig Ertrag

Symbolbild: Actionpress / Ohde

Hochbahn und Deutsche Bahn geben viel Geld aus, um bettelnde Menschen zu vertreiben. Der Ertrag erscheint zweifelhaft, wie neue Zahlen des Senats zeigen.

Menschen, die in der U- oder S-Bahn oder auf Bahnhöfen betteln, werden immer häufiger mit einem Bußgeld bestraft – und können das fast nie bezahlen. Das ergibt sich aus der Senatsantwort auf eine Bürgerschaftsanfrage der CDU. Demnach verhängten die Hamburger Verkehrsbetriebe vergangenes Jahr 3628 sogenannte Vertragsstrafen gegen bettelnde Menschen, 441 mehr als 2024 (3187). Bezahlt wurden jedoch nur rund 50 Strafen pro Jahr, was zu Einnahmen von 2140 Euro (2025) beziehungsweise 1974 Euro (2024) führte. Wer gegen das Bettelverbot im HVV verstößt, muss in der Regel 40 Euro Bußgeld bezahlen. Wie oft Betroffene lediglich verwarnt wurden oder einen Platzverweis erhielten, werde statistisch nicht erfasst, erklärte der Senat.

Wie aus der Bürgerschaftsdrucksache ebenfalls hervorgeht, betreiben Bahn und Hochbahn immer mehr Aufwand, um Verbote durchzusetzen: Waren die Sicherheits- und Kontrollkräfte 2024 im Bereich der S-Bahn 385.443 Stunden im Einsatz, stieg der Umfang vergangenes Jahr auf 410.454 Stunden. Bei der Hochbahn werden diese Daten laut Drucksache nicht erfasst. Der Senat findet Bußgelder und Platzverweise für Bettelnde trotzdem sinnvoll: „Durch die Verweise kann verhindert werden, dass sich Aufenthaltsdauern verlängern und sich Verhaltensmuster verfestigen.“ Außerdem würden die Sicherheitsleute „über bestehende Hilfsangebote informieren“ und „unterstützen betroffene Personen (…) geeignete Hilfsstrukturen zu finden“, heißt es. „Erst dann folgen Hausverbote und Vertragsstrafen.“

Hinz&Kunzt wirbt für mehr Verständnis und Toleranz gegenüber Menschen in Not: „Das Betteln gehört zur Realität unserer Gesellschaft“, sagt Geschäftsführer Jörn Sturm. Es sei nicht in Ordnung, wenn Menschen Fahrgäste bedrängen. Aber: „Wie groß ist das Problem wirklich, wenn Menschen durch einen Waggon gehen, einen Vortrag halten und um Geld bitten?“

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält das Bettelverbot im HVV gar für rechtswidrig. Auf Klage eines Bettlers hat die S-Bahn dem Betroffenen vergangenes Jahr die Vertragsstrafe zurückerstattet, über eine weitere Klage wurde bislang nicht entschieden.

Artikel aus der Ausgabe:
Ausgabe 396

Armes Amerika

Wohlstand für alle? Den Obdachlosen in den USA geht es seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump schlechter als je zuvor. Und: Etliche Menschen können dort trotz Vollzeitbeschäftigung keine Wohnung mieten. Außerdem: Satiriker Nico Semsrott erzählt im Interview, wie er die deutsche Demokratie retten will.

Ausgabe ansehen
Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

Weitere Artikel zum Thema