Bundesregierung

Mietpreisbremse verlängert

Jahr für Jahr steigen die Mieten in die Höhe. Deswegen hat die Sozialbehörde ab Juni die Angemessenheitsgrenzen für Hilfeempfänger angepasst. Foto: Actionpress / United Archives GmbH

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Nun muss der Bundestag dem Gesetz zustimmen. Glücklich ist damit kaum jemand.

Ende des Jahres wäre in Hamburg die bislang gültige Mietpreisbremse ausgelaufen. Die inzwischen abgelöste Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich auf keine Verlängerung der Mieterschutz-Regelung einigen können.

Das hätte bedeutet, dass es ab kommendem Jahr bei Neuvermietungen keine Begrenzungen mehr gegeben hätte. Laut Gesetz dürfen Vermieter:innen bei Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen die Miete maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben.

Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sind Neubauten, umfassend sanierte und auch möblierte Wohnungen von dieser Regelung weiterhin ausgenommen. Dass diese Schlupflöcher nicht geschlossen werden, hält der Deutsche Mieterbund für „bedauerlich und unverständlich“: „Hier hätten wir uns ein entschiedeneres und schnelles Handeln der Bundesregierung im Sinne der Mieterinnen und Mieter gewünscht“, sagt Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.

Genauso unzufrieden wie die Mietschützer:innen zeigt sich die Gegenseite. Dass die Mietpreisbremse überhaupt verlängert wird, sei ein Fehler, teilt der Grundeigentümerverband Haus und Grund mit. „Bisher hat die Politik in Bund, Ländern und Kommunen viel zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werden kann“, sagt deren Verbandspräsident Kai Warnecke. Er fordert von der Politik mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbssteuer.

Autor:in
Jonas Fabricius-Füllner
Jonas Fabricius-Füllner

Weitere Artikel zum Thema