Schutz vor Verdrängung : Weniger Mietwohnungen sollen Eigentum werden

Allein in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung wurden in den vergangenen drei Jahr mehr als 1100 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Foto: Actionpress / Bernd Nasner

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Hamburg ab sofort genehmigungspflichtig. Für den Mieterverein zu Hamburg ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Immobilienspekulation.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Wie viele Mietwohnungen in den vergangenen Jahren in Hamburg zu Eigentum wurden, ist dem Senat nicht bekannt. Bislang war dafür lediglich in einigen innenstadtnahen Lagen eine Genehmigung notwendig. Dort wurden alleine im vergangenen Jahr 715 Miet- zu Eigentumswohnungen. Weil die Zahl der registrierten Umwandlungen in den vergangenen Jahren rasant anstieg (2018: 85; 2019: 325), kann man davon ausgehen, dass die Zahl der aus ihren Wohnungen verdrängten Mieter:innen im gesamten Stadtgebiet ebenfalls anstieg.

Jetzt allerdings hat die Stadt auf Grundlage des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes eine Verordnung zur Genehmigungspflicht für das gesamte Stadtgebiet erlassen. „Wir freuen uns, dass der Senat das vor der Bundestagswahl gegebene Wort auch nach der Wahl gehalten hat“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Mit der zeitnahen Ausschöpfung aller Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes wird der Bodenspekulation ein Riegel vorgeschoben, der Wohnungsbau erleichtert, und Hamburgs Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt.“

Ungebremste Verdrängung
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Ungebremste Verdrängung
715 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen hat die Stadt vergangenes Jahr in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung genehmigt – mehr als doppelt so viele wie 2019 (325) und gut achtmal mehr als 2018 (85).

Schlupflöcher bleiben aber auch mit der neuen Verordnung. So müssen Ämter Umwandlungen genehmigen, wenn Käufer:innen sich verpflichten, die erworbenen Wohnungen die kommenden sieben Jahre nur an aktuelle Mieter:innen zu veräußern. Bislang machen diese Umwandlungen laut Stadtentwicklungsbehörde den „weitaus größten Anteil“ aus. Gegenüber Hinz&Kunzt hatte der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Olaf Duge bereits vor einem halben Jahr von einer „schmerzhaften Lücke im Mieterschutz“ gesprochen und im Bezug auf das neue Baulandmobilisierungsgesetz erklärt: „Der Einfluss der Immobilienlobby ist unverkennbar.“

Akelius-Mieter:innen wenden sich an den Senat

Ob der Senat die Schrauben jetzt weiter anzieht und Immobilienkonzernen klare Grenzen aufzeigt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Das Unternehmen Akelius plant den Verkauf von rund 3800 Wohnungen an den Immobilienriesen Heimstaden. Nach Bekanntgabe des Verkaufs beriefen die Hamburger Mietervereine eine erste Mieter:innen-Versammlung ein. Zum Schutz vor Verdrängung fordern die Mieter:innen jetzt den Senat auf, sogenannte Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Damit könne sichergestellt werden, dass die Mieter:innen bei einem Verkauf weiter zu bezahlbaren Mieten in ihren Wohnungen bleiben können. Andernfalls solle die Stadt das Vorkaufsrecht für die Immobilien auszuüben.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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