Mit einem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch will die Bundesregierung „Hintermänner der organisierten Ausbeutung“ treffen. Ein Verband befürchtet hingegen zusätzliche Not.
Die angekündigten Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch der Bundesregierung treffen die Falschen – das befürchtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Betroffen wären demnach auch Wohnungslose aus dem EU-Ausland, „die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind“, heißt es in einer Mitteilung.
Vor allem eine von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Gesetzesänderungen sieht der Verband kritisch. Künftig sollen nicht mehr alle EU-Bürger:innen, die sich seit fünf Jahren in Deutschland aufhalten, ein Anrecht auf Sozialleistungen haben. Ihr Aufenthalt in Deutschland soll künftig „rechtmäßig“ sein müssen.
Das bedeute jedoch nicht, dass es sich um illegale Migrant:innen handelt, betont BAG-W-Vizechef Joachim Krauß gegenüber Hinz&Kunzt: „Die Menschen, um die es geht, sind nicht im Sinne einer illegalen Einreise oder eines abgelaufenen Visums unrechtmäßig hier.“ Sie hätten innerhalb der fünf Jahre lediglich zeitweise keine „ausreichenden Existenzmittel“ zur Verfügung gehabt, an die das Freizügigkeitsrecht der EU gekoppelt ist.
Praktisch wären von dieser Änderung laut Krauß vor allem Menschen betroffen, die wegen Krankheit oder Erwerbsminderung zeitweise nicht arbeiten konnten, die Kinder versorgt haben, oder die in informeller und unterbrochener Beschäftigung gearbeitet haben. „Oft gerade, weil sie wohnungslos oder in prekären Wohnverhältnissen waren“, sagt Krauß.
Regierung will eigentlich „Hintermänner“ bestrafen
Offiziell will die Regierung mit den angekündigten Maßnahmen Kriminelle treffen. In einem Papier aus Regierungskreisen ist die Rede von „kriminell organisierten und oft menschenhandelsähnlichen Strukturen, die zunächst Einreise und Unterbringung organisieren und dann Sozialleistungen einbehalten“. Ministerin Bas spricht von „Hintermännern organisierter Ausbeutung“, die sie zur Verantwortung ziehen will.
Der Sozialverband Deutschland warnt davor, dass die Opfer ausbeuterischer Strukturen von den Verschärfungen benachteiligt werde könnten. „Maßnahmen gegen Sozialbetrug dürfen nicht dazu führen, dass Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind und sich nichts zuschulden kommen lassen, unter Generalverdacht geraten oder Nachteile erfahren“, erklärte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Entscheidend sei, gezielt gegen die Verantwortlichen vorzugehen und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen zu schützen.
Verband begrüßt Maßnahmen gegen Schrottimmobilien
Der Wohnungslosenhilfeverband findet in dem 10-Punkte-Papier nur ein Vorhaben, dass diesem Gedanken folgt. Unter Punkt 4 listen die Ministerien Maßnahmen gegen sogenannte Schrottimmobilien auf: Ein Vorkaufsrecht für Kommunen und die Pflicht zur Instandsetzung zum Beispiel. „Die richten sich tatsächlich gegen die Eigentümer, nicht gegen die Menschen, die dort wohnen müssen, weil sie keine Alternative haben“, sagt Vizechef Krauß. „Offen bleibt allerdings, wie Bewohner:innen geschützt werden, wenn ein Haus tatsächlich enteignet wird – dazu sagt der Plan nichts.“
