Amtsgericht

S-Bahn muss Bettler Strafe zurückzahlen

S-Bahn am Berliner Tor. Foto: BELA

Erfolg vor Gericht für einen Hamburger, der eine Strafe für das Betteln in der S-Bahn zahlen musste. Was heißt das für das Bettelverbot im öffentlichen Nahverkehr? 

Die Hamburger S-Bahn muss einem Bettler 40 Euro Strafe nach einem Gerichtsurteil zurückzahlen. Der Betroffene, der anonym bleiben möchte, hatte vom Unternehmen eine sogenannte Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen das Bettelverbot im Hamburger Verkehrsverbund erhalten. Daraufhin hatte er mit Hilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte dagegen geklagt. Deren Anwältin Mareile Dedekind sieht in dem Verbot einen Verstoß gegen die Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht. 

Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hat der Klage nun stattgegeben – allerdings ohne sich inhaltlich zu äußern. Weil die S-Bahn sich gegen die Klage nicht verteidigt habe, sei ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen, erklärte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage von Hinz&Kunzt. Das bedeutet zumindest, dass das Gericht die Klage für schlüssig hält. Ob das Bettelverbot tatsächlich unzulässig ist, ist damit aber nicht gesagt. 

Klage gegen Bettelverbot
René gegen den HVV
Weil er in der U-Bahn bettelt, soll ein Wohnungsloser immer wieder Strafen zahlen. Dagegen zieht er nun mit Unterstützung vor Gericht. Ein Präzedenzfall.

Das Verfahren gegen die Hochbahn, das der Bettler René angestrengt hatte, läuft noch vor dem Amtsgericht St. Georg. Wann hier eine Entscheidung ergeht, ist noch nicht absehbar. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte hier eine inhaltliche Klärung der Frage erreichen, ob pauschale Bettelverbote im Nahverkehr erlaubt sind, oder nicht. 

Autor:in
Benjamin Buchholz
Benjamin Buchholz
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD für das Onlinemagazin.

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