42.500 Hamburger Haushalte leben in zu großen Wohnungen, rund ebenso viele in zu kleinen. Das ergibt sich aus Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Die Zahl der Wohnungswechsel oder -tausche erscheint im Vergleich dazu gering: 570 Wechsel ermöglichte vergangenes Jahr etwa die Saga. Das entspricht laut städtischem Wohnungsunternehmen rund jeder zehnten Neuvermietung.
Wie die optimale Nutzung von Wohnraum befördert werden kann, macht Schweden vor. Dort ist das Recht auf Wohnungstausch gesetzlich festgeschrieben und kann etwa bei einem Jobwechsel gegen den Willen der Vermietenden durchgesetzt werden. Ein Antrag der Linken im Bundestag für ein ähnliches Gesetz hierzulande wurde nach einer Fachleute-Anhörung von anderen Parteien nicht weiter verfolgt. Weil die Linke kürzlich den Fraktionsstatus verloren hat, kann sie ihre Initiative nicht mehr selbst auf die Tagesordnung des Bundestags setzen – der Vorstoß scheint gescheitert.
Einen anderen Weg geht die Schweiz: Hier gelten für viele Wohnungen von Baugenossenschaften Belegungsvorschriften. „In der Regel gilt: Personenzahl = Zimmerzahl minus eins“, so Rebecca Omoregie vom Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz. In einer Vierzimmerwohnung müssen also mindestens drei Menschen leben. Verkleinert sich der Haushalt, bekommt er drei kleinere Wohnungen angeboten. Der Umzug in eine davon ist Pflicht oder die Mieter:innen suchen sich neue Mitbewohner:innen. Einer Studie zufolge liegt auch deshalb der Wohnflächenbedarf pro Kopf in Genossenschaftswohnungen bei 36 Quadratmetern – gut 20 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt (46 Quadratmeter).