Wohnungswechsel und Wohnungstausch : Rezepte gegen die Wohnungsnot

Illustration: Julia Pfaller
Hinz&Kunzt Randnotizen

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42.500 Hamburger Haushalte leben in zu großen Wohnungen, rund ebenso viele in zu kleinen. Das ergibt sich aus Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Die Zahl der Wohnungswechsel oder -tausche erscheint im Vergleich dazu ­gering: 570 Wechsel ermöglichte vergangenes Jahr etwa die Saga. Das entspricht laut ­städtischem Wohnungsunternehmen rund jeder zehnten Neuvermietung.

Wie die optimale Nutzung von Wohnraum befördert werden kann, macht Schweden vor. Dort ist das Recht auf Wohnungstausch gesetzlich festgeschrieben und kann ­etwa bei einem Jobwechsel gegen den Willen der Vermietenden durchgesetzt werden. Ein Antrag der Linken im Bundestag für ein ähnliches Gesetz hierzulande wurde nach einer Fachleute-Anhörung von anderen Parteien nicht weiter verfolgt. Weil die Linke kürzlich den Fraktionsstatus verloren hat, kann sie ihre Initiative nicht mehr selbst auf die Tagesordnung des Bundestags setzen – der Vorstoß scheint gescheitert.

Einen anderen Weg geht die Schweiz: Hier gelten für viele Wohnungen von Bau­genossenschaften Belegungsvorschriften. „In der Regel gilt: Personenzahl = Zimmerzahl minus eins“, so Rebecca Omoregie vom Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz. In einer Vierzimmerwohnung müssen also mindestens drei Menschen ­leben. ­Verkleinert sich der Haushalt, bekommt er drei kleinere Wohnungen ange­boten. Der Umzug in eine davon ist Pflicht oder die Mieter:innen suchen sich neue Mitbewohner:innen. Einer Studie zufolge liegt auch deshalb der Wohnflächenbedarf pro Kopf in Genossenschaftswohnungen bei 36 Quadratmetern – gut 20 Prozent ­unter dem Schweizer Durchschnitt (46 Quadratmeter).

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Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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