Erfolg gegen Abzock-Vermieter : Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt

Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig: Dieses Urteil des Amtsgerichts Altona hat das Landgericht Hamburg nun bestätigt. Die Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen Abzock-Vermieter.

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Die jetzige Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen Abzock-Vermieter. (Foto: Q. pictures / pixelio.de)

Klagen gegen Mietwucherer haben in Hamburg künftig mehr Chancen auf Erfolg. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Altona von vergangenem Oktober. Damit bleibt es dabei, dass der Vermieter Rauch&Veth GbR dem Jobcenter rund 52.500 Euro zuviel gezahlte Mieten zurückzahlen muss.

Die Abzock-Firma hatte in einem heruntergekommenen Haus Zimmer zu Wucherpreisen an Hilfeempfänger, überwiegend ehemals Obdachlose und Haftentlassene, vermietet. So verlangte Rauch&Veth für 17 Quadratmeter bis zu 350 Euro im Monat plus Nebenkosten. Als Hinz&Kunzt und weitere Medien das öffentlich machten, zog das Amt vor Gericht – und bekam fünf Jahre nach der Klageerhebung Recht.

Das Landgericht bestätigt in seiner Urteilsbegründung „ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“. Zudem teilt es die Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Rauch&Veth GbR die Zwangslage ihrer Mieter ausnutzte – nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für den Tatbestand des Mietwuchers. Rauch&Veth, so das Landgericht, habe in seiner Berufungsbegründung im Übrigen selber eingeräumt, dass die Mieter „woanders nie hätten unterkommen können“.

Jobcenter-Anwalt Dr. Tobias Beckmann bezeichnete das Urteil des Landgerichts gegenüber Hinz&Kunzt als „wegweisend“ und „nach meiner Kenntnis das erste dieser Art“. Es werde sich auch auf die anderen, noch offenen Verfahren gegen Abzock-Vermieter auswirken: „Wenn wir dort nicht Recht bekommen, gehe ich sofort in Berufung.“

Die Anwaltskanzlei der Rauch&Veth GbR beantwortete Nachfragen von Hinz&Kunzt nicht. Revision hat das Landgericht nicht zugelassen. Damit bleibt Rauch&Veth nur die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. „Der räume ich aber keine Aussicht auf Erfolg ein“, sagte Beckmann. Im Übrigen habe die Firma die 52.500 Euro bereits zurückgezahlt – „nebst 13.000 Euro Zinsen“.

Bis Anfang Juli hat die Rauch&Veth GbR Zeit darüber nachzudenken, ob sie das Urteil im Zivilverfahren akzeptiert. Sollte sie nicht Rechtsmittel einlegen, könnte die Staatsanwaltschaft endlich ihre Klageschrift für das Strafverfahren fertig stellen. Bereits 2010 hat das Jobcenter gegen Rauch&Veth Strafanzeige gestellt wegen des Verdachts auf Mietwucher, passiert ist bislang nichts. Die Anklagebehörde erklärte das zuletzt mit der Absicht, „erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung die Verfahrensakten anzufordern“.

Text: Ulrich Jonas
Foto: Q. pictures / pixelio.de

 

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