Jahreswechsel 2020 : Bundesregierung erhöht das Wohngeld

Zum 1. Januar hat die Bundesregierung das Wohngeld an die Mietentwicklung angepasst. Foto: Actionpress / Christian Ohde

Seit Anfang dieses Jahres erhalten einkommensschwache Haushalte mehr Wohngeld. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der bislang beispielsweise 145 Euro monatlich erhielt, bekommt jetzt einen Zuschuss von 190 Euro pro Monat.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Die steigenden Mietpreise in den Metropolen führen dazu, dass Bund und Länder die Mieter mit geringen oder gar keinen Einkommen stärker unterstützen müssen. Wer beispielsweise arbeitslos und auf Sozialleistungen durch den Staat angewiesen ist, dessen Miete wird bis zu einer bestimmten Höhe vom Jobcenter übernommen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt diese Grenze in Hamburg inzwischen bei 603 Euro pro Monat. Wer wiederum Arbeit hat, aber nur wenig Geld verdient, kann stattdessen einen Mietzuschuss – Wohngeld – beantragen.

Zum Jahreswechsel wurden die Wohngeldbeträge jetzt von der Bundesregierung um etwa 30 Prozent angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig automatisch alle zwei Jahre an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Die deutliche Erhöhung des Wohngelds sowie die Anhebung der Mietobergrenzen und der Einkommensgrenzen sind für Mieter*innen gute Nachrichten“, sagt Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin von Mieter helfen Mietern. „Die zudem beschlossene Anpassung des Zuschusses alle zwei Jahre an die Mietenentwicklung verdeutlicht, dass es auch für die öffentliche Hand darum gehen muss, die Mietpreisspirale nicht als gegeben hinzunehmen. Sie kann und sollte gegen den Mietenanstieg niedrigere Kappungsgrenzen, eine reformierte Mietpreisbremse oder aber einen Mietendeckel verordnen.“

Ob man selber Anspruch auf Wohngeld hat, lässt sich über den Wohngeld-Rechner ermitteln. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich wiederum nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete. In Hamburg profitieren von der Anhebung aktuell rund 11.500 Haushalte.

Tatsächlich gibt es aber wohl auch Hamburger, die einen Anspruch auf Wohngeld hätten, darüber aber nicht Bescheid wissen. „Das ist eine unterlassene Hilfeleistung durch den Staat“, kritisiert Andreas Breitner. Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hat auch zugleich eine Lösung parat: „Das Finanzamt prüft jede Steuerklärung bis aufs Kleinste. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Wohngeld hat, sollte ihm automatisch das Wohngeld überwiesen werden. Das spart auch Aufwand in der öffentlichen Verwaltung.“

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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