Obdachloser vor Gericht : „Ich wollte ihn auf keinen Fall töten“

Das Strafjustizgebäude am Sievekingplatz. Foto: BELA

Warum zündet ein Obdachloser den Schlafplatz eines anderen an? Dieser Frage gehen gerade Richter am Hamburger Landgericht nach. Am zweiten Verhandlungstag gab es einen interessanten Einblick in das Leben auf der Straße. 

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Er habe den Obdachlosen nicht töten wollen, beteuert der wegen versuchten Mordes angeklagte 32-jährige Constantin. Vielmehr habe er die Platte des 49-Jährigen am 13. April in St. Georg angezündet, um ihm einen Schrecken einzujagen. Beim Schrecken blieb es zum Glück, denn Passanten löschten das Feuer rasch.

Vor Gericht verlas der Richter nun einen Brief des Angeklagten an seinen Rechtsanwalt, in dem er sein Motiv schilderte. Das Opfer sei ein „sehr aggressiver Mensch“ gewesen, behauptet Constantin darin. Er habe oft mit Gewalt die Schlafplätze anderer Obdachloser erbeutet. Als Constantin ihn an diesem Aprilabend im Hauseingang in der Ernst-Merck-Straße liegen gesehen hatte, habe er genau das vermutet. Denn eigentlich habe er diesen Platz zuvor zwei anderen Obdachlosen überlassen gehabt. „Mir wurde klar, dass er die anderen zwei dort vertrieben haben musste“, schrieb Constantin seinem Anwalt.

In diesem Hauseingang hatte der Obdachlose geschlafen, als sein Schlafsack angezündet wurde. Foto: BELA

Er selbst habe zu diesem Zeitpunkt sowohl Job als auch Wohnung in Aussicht gehabt. „Mir taten die Leute leid, die weiter auf der Straße leben müssen.“ Um dem angeblich gewalttätigen Obdachlosen einen Denkzettel zu verpassen, habe er das Feuer auf der Platte gelegt. Er sollte sich darüber erschrecken und über seine Taten nachdenken. Aber: „Ich habe den Schlafsack nicht direkt angezündet und ich habe auch nicht damit gerechnet, dass er anfängt, zu brennen.“

Constantin, der seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, bereut seine Tat offenbar. „Es war eine dumme Idee, das sehe ich ein“, schrieb er in dem Brief an seinen Anwalt. Das Verfahren gegen ihn dauert voraussichtlich noch bis Ende Januar. Ob auch das Opfer aussagen wird, ist unklar: Derzeit gilt der Mann als verschollen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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