Hartz-IV-Sanktionen verstoßen teilweise gegen das Grundgesetz
Paukenschlag in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger von mehr als 30 Prozent gegen das Grundgesetz verstoßen. Möglich sind nach dem Sozialgesetz Sanktionen von bis zu 100 Prozent.