Erhöhung zum 1. Januar : Neue Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig?

Zum 1. Januar steigen die Regelsätz für Hartz-IV- und Sozialhilfebezieher. Allerdings nur um fünf Euro und damit zu wenig, kritisiert das Erwerbslosenforum – und rät Leistungsbeziehern dazu, Widerspruch einzulegen.

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Die Hartz-IV-Sätze steigen – bleiben aber niedrig.

Den Widerspruchsbescheid hat Hinz&Künztler Erich Heeder schon ausgefüllt. „Die Erhöhung der Regelsätze ist nicht gesetzeskonform“, schreibt der Empfänger von Arbeitslosengeld II empört an sein Jobcenter. Er glaubt, dass die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes zum Jahreswechsel zu niedrig ausfällt. „Du musst immer aufpassen, dass du nicht benachteiligt wirst“, sagt er. „Uns steht das Geld ja eigentlich zu. Deswegen muss man diesen Weg einschlagen.“

Ab 1. Januar gibt es zwar mehr Geld für die Empfänger der sogenannten Grundsicherung für Arbeitsuchende. Alleinstehende bekommen dann 404 Euro im Monat vom Staat – fünf Euro mehr als noch 2015. Wer zu zweit in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält jeweils 364 Euro. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung im Herbst durch das Parlament gebracht.

Ob diese Erhöhung ausreichend ist, ist allerdings umstritten. Für „höchstwahrscheinlich verfassungswidrig“ hält die neuen Regelsätze jedenfalls das Erwerbslosenforum Deutschland und rät Hartz-IV- und Sozialhilfebeziehern dazu, Einspruch gegen neue Leistungsbescheide einzulegen. Auch Erich Heeder hat den Musterwiderspruch vom Erwerbslosenforum genutzt: „Wenn die Erhöhung gesetzeswidrig ist, muss man dagegen Einspruch einlegen“, sagt er.

Sieben Jahre alte Daten als Grundlage

Die neuen Regelsätze beruhen noch auf der Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2008. Das Statistische Bundesamt ermittelt damit alle fünf Jahre, wofür deutsche Haushalte wie viel Geld ausgeben. Die aktuellsten Ergebnisse aus dem Jahr 2013 liegen seit September vor. Und im Sozialgesetzbuch heißt es: „Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt.“

Dennoch sollen die neuen Ergebnisse erst 2017 bei der Anpassung der Hartz-IV-Sätze berücksichtigt werden. Das Bundesarbeitsministerium benötige die Zeit, um die Zahlen auszuwerten, begründet das eine Ministeriumssprecherin gegenüber Hinz&Kunzt. Es würden erst Sonderauswertungen beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben.

Das Erwerbslosenforum geht davon aus, dass eine Erhöhung der Leistungen um nur fünf Euro nicht haltbar gewesen wäre, hätte man die Daten aus dem Jahr 2013 berücksichtigt. Deswegen rät Sprecher Martin Behrsing zum Widerspruch: „Niemand sollte es hinnehmen, dass sein Existenzminimum durch gesetzwidriges Verhalten der Bundesregierung so gekürzt wird.“ Und Hinz&Künztler Erich Heeder sagt: „Kämpfen lohnt sich immer, egal was dabei raus kommt.“

Text: Benjamin Laufer
Foto: Kurt F. Domnik/pixelio.de