Sind die Sanktionspläne verfassungswidrig?
Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld könnten gegen das Grundgesetz verstoßen. Arbeitsministerin Bas spricht selbst von der „Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“.
Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld könnten gegen das Grundgesetz verstoßen. Arbeitsministerin Bas spricht selbst von der „Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“.
Debatten über den angeblich zu großzügigen Sozialstaat lenken von wichtigeren Fragen ab, meint Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“ im Interview. Das Bürgergeld hält sie für viel zu gering.
Auch das neue Bürgergeld sieht vor, dass Jobcenter Sanktionen gegen Betroffene aussprechen können. Expert:innen sagen: Aus Hartz IV könnte man lernen, dass solche Leistungskürzungen nicht motivieren – im Gegenteil.
Dass Hartz-IV-Sanktionen nur zum Teil mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat im November das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Sanktionsfrei“-Sprecherin Helena Steinhaus erklärt, warum sie sich nur mit einer vollständigen Abschaffung der Sanktionen zufrieden geben hätte.
Hartz-IV-Empfänger können mithilfe der Initiative „Sanktionsfrei“ ab sofort gegen Jobcenter vorgehen, die ihnen die Hilfe kürzen wollen. Möglich macht das eine neue Internet-Plattform.