Unterbringung von Geflüchteten : Mit Corona in der Gemeinschaftsunterkunft

Mai-Ausgabe
In diesem Zimmer lebt Maroof gemeinsam mit seinem Mitbewohner. Foto: privat

Ein Geflüchteter hat sich mit dem Coronavirus infiziert – und würde seine Mitbewohner*innen in der Billstedter Unterkunft gerne vor Ansteckung schützen. Dabei fühlt er sich allein gelassen. Und das ist kein Einzelfall.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Maroof hat Angst. Er hat Corona. Aber er weiß nicht, wie er sich und seine Mitbewohner*innen schützen kann. Der 23-Jährige lebt in einer städtischen Wohnunterkunft in Billstedt. Anfang April wurde er positiv auf den Virus getestet. Wie seitdem mit ihm umgegangen wird, empfindet er als gesundheitsgefährdende Gleichgültigkeit: „Aber wir gehören auch zu dieser Gesellschaft!“, sagt er.

Aber von vorne: 2015 kam Maroof als Geflüchteter aus Afghanistan nach Deutschland. 19 Jahre alt war er damals, als er vor dem Krieg in seiner Heimat nach Deutschland floh. Seitdem tut er alles, um hier anzukommen. Maroof spricht gutes Deutsch und verdient seinen Lebensunterhalt, indem er Vollzeit Essen ausfährt. Sozialleistungen bezieht er nicht, auf diese Feststellung legt er Wert. Dennoch findet er keine eigene Wohnung: „Spätestens, wenn die Vermieter sehen, dass ich nur eine Duldung habe, bekomme ich eine Absage. Jedes Mal“, sagt er frustriert. Jeweils nur für sechs Monate ist seine Aufenthaltsgenehmigung gültig.

Deshalb lebt er noch immer in einer Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose des städtischen Unternehmens fördern und wohnen (f&w). 210 Euro zahle er hier für das Zimmer in der Wohnanlage in Billstedt, das er sich mit einem anderen Geflüchteten teilt. Mit 15 anderen Bewohner*innen teilt er sich eine Küche, zwei Toiletten und zwei Duschen. Ohnehin keine einfache Situation, doch seit seiner Corona-Infektion und der verhängten Quarantäne umso schwieriger.

„Ich verstehe das alles nicht“

Ende März, Maroof ist gerade auf der Arbeit, bemerkte er erste Symptome. „Ich habe mich wie erkältet gefühlt. Dazu kamen Kopfschmerzen, Fieber und auch Atemnot“, sagt er. Er ging dann nach Hause und rief den Krankenwagen: „Das hat sich nicht normal angefühlt.“ Die Sanitäter verwiesen ihn an den Hausarzt. Dort wurde er schließlich auf Covid-19 getestet – mit positivem Ergebnis. Am dritten April erreichte Maroof dann die Verfügung des Gesundheitsamtes: Zwei Wochen häusliche Quarantäne. Soweit wie möglich soll er eine „zeitliche und räumliche Trennung zu anderen Haushaltsmitgliedern einhalten“, heißt es in dem Schreiben. Nur wie soll das funktionieren, wenn man zu zweit auf einem Zimmer wohnt und keine eigene Küche und kein eigenes Bad hat?

„Ich habe mit dem Hausmeister und den Sozialarbeitern gesprochen und gefragt, ob sie mich nicht irgendwo hinschicken können, wo ich allein sein kann, wo ich niemanden anstecke. Darauf haben sie nicht reagiert“, sagt er. Dabei gebe es genügend freie Bereiche im Wohnkomplex. Stattdessen habe man ihm gesagt, er solle die Küche und die Gemeinschaftsräume nicht benutzen. Wie er sich versorgen soll, sei ihm aber nicht gesagt worden. Wenn er das Gebäude verlässt, droht ihm eine Strafe – bis zu 25.000 Euro. Zum Glück hat Maroof Freunde und Kollegen, die ihm zumindest Essen vorbeibringen: „Sonst hätte ich nichts, ich darf ja nicht raus.“

Laut f&w tritt für Bereiche, in denen positiv getestete Bewohner untergebracht sind „ein spezieller Covid-19-Reinigungsplan in Kraft“. Zudem erhielten Infizierte „von f&w Desinfektionstücher, um Kontaktflächen (z.B. Lichtschalter) zu desinfizieren“. Maroof sagt, er habe mehrfach nach Schutzausrüstung gefragt, nach Handschuhen, Masken und Desinfektionsmitteln. Nie sei darauf eingegangen worden: „Als ich zuletzt gefragt habe, haben sie mir Shampoo, Schokolade und scharfe Sauce gegeben“, sagt er und klingt ratlos: „Ich verstehe das alles nicht.“ Der Unterkunftsbetreiber f&w verweist gegenüber Hinz&Kunzt darauf, dass Schutzausrüstung nicht vorgesehen sei. Putzkräfte kämen seit seiner Infektion tatsächlich täglich: „Die machen dann für eine halbe Stunde sauber, aber nur ganz normal, mehr Schutz gibt es nicht.“

Quarantäne im Doppelzimmer

Der Quarantänebereich in Maroofs Unterkunft ist mit Hinweiszetteln markiert. Foto: privat

Außerdem schreibt f&w, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich gegenüber Erkrankten, Verdachtsfällen und Kontaktpersonen aus dem gleichen Haushalt eine häusliche Isolation anordnet. In Maroofs Fall also gegenüber all den Mitbewohner*innen, mit denen er sich Bad und Küche teilt. Eventuelle freie Plätze in den Unterkünften hätten keine Auswirkung auf die gemeinsame Isolation eines Haushalts. Die Teams von f&w würden den betroffenen Bewohner*innen die Situation erklären und sie dabei „unterstützen, die Quarantäne einzuhalten“. Maroof erzählt, er selbst habe alle informieren müssen. Bis seine Mitbewohner*innen offiziell Bescheid bekommen hätten, sei es Mitte April gewesen. Und eine Kontrolle, dass alle die Isolation einhalten, gebe es nicht. Auf Nachfrage verweist f&w an die Eigenverantwortlichkeit der Bewohner*innen. Im Zweifel würden die Teams vor Ort die Polizei rufen, „damit infizierte Personen davon ablassen, gegen ihre Auflagen zu verstoßen“.

Zum konkreten Fall will man bei f&w keine Stellung nehmen. Nur so viel: Das Team vor Ort habe sich „absolut korrekt verhalten – im Sinne des Infektionsschutzes, im Sinne der betroffenen Personen und im Sinne der Gesamtbewohnerschaft“.

 „Niemand sieht uns“

Gerade erst hat der Hamburger Flüchtlingsrat gefordert, Angehörige von Risikogruppen aus Sammelunterkünften zu evakuieren und die Unterbringung aller Geflüchteten zu entzerren. Nur so sei ein Schutz vor dem Corona-Virus möglich. Am Dienstag haben Geflüchtete vor ihrer Unterkunft in Bahrenfeld protestiert – auch dort gibt es einen Corona-Fall, die Bewohner*innen fühlen sich nicht ausreichend geschützt.  Die Frage, wie Geflüchtete vor Corona geschützt werden sollen, stellt sich aber nicht nur in Hamburg.

Erst kürzlich ist in Bayern ein Geflüchteter, der in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht war, an einer Covid-19-Infektion gestorben. In Sachsen hat sich ein Geflüchteter vor Gericht das Recht erstritten, nicht länger in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben zu müssen, weil die Abstandsregeln dort nicht eingehalten werden können. In Bremen wurden 120 Geflüchtete in der Zentralen Erstaufnahme positiv auf Covid-19 getestet – vor einem Ausbruch hatten die Bewohner*innen zuvor gewarnt. All das lässt die Frage danach zu, ob beim Infektionsschutz nicht überall mit dem gleichen Maß gemessen wird. Maroof zumindest hat diesen Eindruck. Während Corona überall Thema sei und ständig darüber gesprochen würde, wie die Bevölkerung geschützt werden könne, fühlt er sich alleingelassen: „Niemand sieht uns.“

Hamburg will auf die Situation in den Unterkünften offenbar reagieren: „Als weitere Maßnahme ist ein ‚Isolationsstandort‘ für u. a. infizierte Personen und Verdachtsfälle aus Gemeinschaftsunterkünften im Aufbau“, schreibt f&w. Für neu in Hamburg ankommende Geflüchtete gibt es einen solchen Standort bereits.

An Maroofs Situation ändert das nichts. Mitte April wurde sein Zimmernachbar ebenfalls positiv getestet. „Kein Wunder, wir sind ja die ganze Zeit im selben Raum“, sagt Maroof. Wegen der Infektion seines Zimmernachbarn war auch Maroofs Quarantäne noch einmal verlängert worden– zunächst bis Ende April. Wie lange er nicht vor die Tür darf, weiß er aber bis heute nicht. Erst am 27. April hat er ein Schreiben des Gesundheitsamtes bekommen, dass seine Quarantäne bis auf weiteres bestehen bleibt.

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Autor:in
Lukas Gilbert
Lukas Gilbert
Studium der Politikwissenschaft in Hamburg und Leipzig. Seit 2019 bei Hinz&Kunzt. Zunächst als Volontär, seit September 2021 als Redakteur.