Zollkontrolle : Lohndrückerei auf dem Weihnachtsmarkt

Auf Weihnachtsmärkten wird laut Zoll oft gegen den Mindestlohn verstoßen. Foto: BELA

Der Zoll hat zu Saisonbeginn Betriebe auf einem Hamburger Weihnachtsmarkt kontrolliert – und in jedem fünften Fall Hinweise auf Mindestlohnverstöße gefunden. Es gibt aber auch Ermittlungen gegen Arbeitnehmer.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Mit einer groß angelegten Kontrolle lenkt der Hamburger Zoll das Augenmerk zu Saisonbeginn auf die Arbeitsbedingungen auf den Hamburger Weihnachtsmärkten: 50 Zollbeamte der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ rückten am Montag in der Innenstadt zu einer „umfassenden“ Prüfung aus, wie der Zoll betonte.

Das Ergebnis: In sieben von 32 überprüften Betrieben fanden die Beamten Hinweise darauf, dass den Servicekräften in den Weihnachtsmarktbuden weniger als der geltende Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro bezahlt wird – in jedem fünften Fall also.

Nach den Befragungen auf dem Weihnachtsmarkt werde nun der tatsächliche Stundenlohn der Servicekräfte ermittelt: „Die wenigsten wissen, welchen Stundenlohn sie bekommen, sondern kennen nur ihr Monatsgehalt“, sagt Zoll-Sprecherin Kristina Severin gegenüber Hinz&Kunzt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht den Arbeitgebern ein Bußgeld oder in schweren Fällen auch ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft.

„Die Betreiber müssen auf jeden Fall mit weiteren Kontrollen rechnen.“– Zoll-Sprecherin Kristina Severin

Weihnachtsmärkte sind laut der Sprecherin „ein Bereich, in dem der Mindestlohn gerne unterlaufen wird.“ Ob die dünne Personaldecke beim Zoll weitere Kontrollen auf anderen Märkten erlaubt, ist trotzdem unklar. „Die Betreiber müssen aber auf jeden Fall mit weiteren Kontrollen rechnen“, sagt Severin.

Bei der Kontrolle am Montag stießen die Zoll-Beamten auch auf Arbeitnehmer, die mutmaßlich gegen das Gesetz verstoßen: Zwölf von den 57 befragten Arbeitnehmern und Selbstständigen würden Leistungen vom Jobcenter bekommen und hätten den Nebenverdienst dort nicht wie vorgeschrieben angezeigt, heißt es vom Zoll. Laut Jobcenter werden sie deswegen zu viel gezahlte Leistungen wohl zurückerstatten müssen, sagte eine Sprecherin. Ihnen droht darüberhinaus in schweren Fällen ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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