Für Flüchtlinge weniger als Hartz-IV

Die Zahlen des Monats

(aus Hinz&Kunzt 216/Februar 2011)

225

Euro monatlich: So wenig Geld muss einem Asylbewerber in Deutschland monatlich zum Leben reichen (ohne Unterkunft). Arbeiten dürfen Flüchtlinge nicht, trotzdem bekommen sie rund ein Drittel weniger Hilfe vom Staat zugestanden als Arbeitslosengeld-II-Empfänger (359 Euro). Kinder erhalten zum Teil nur die Hälfte dessen, was Altersgenossen aus anderen Hilfeempfänger-Haushalten bekommen. Besonders schlecht geht es Asylbewerbern in Bayern: Sie bekommen einen Großteil der Hilfe in Sachleistungen ausbezahlt.

Betroffen sind bundesweit rund

80.000

Menschen, die meist in Großunterkünften leben müssen. Grundlage der Ungleichbehandlung, die Menschenrechtler immer kritisiert haben, ist das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993.

Grüne und Linkspartei fordern die Abschaffung des Gesetzes: Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte sollen genauso viel Geld zum Leben erhalten wie andere Hilfeempfänger. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Neuberechnung der sogenannten Hartz-IV-Sätze gefordert hat, sieht sogar die Bundesregierung Handlungsbedarf: Die „Kosteneinschätzungen“ im Asylbewerberleistungsgesetz entsprächen „nicht den Anforderungen des Urteils“.

Text: Ulrich Jonas

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