Schwarzfahren : Bundestag verkürzt Haftstrafen

Schwarzfahren wird nicht mehr so hart bestraft. „Bei der Modernisierung unseres Rechtsstaats sind wir wieder einen Schritt vorangekommen“, sagt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP). Foto: Action Press / Public Address

Wer wegen Schwarzfahrens in Haft landet, kommt künftig schneller wieder frei. Der Bundestag hat vergangene Woche eine Reform des Sanktionenrechts beschlossen.

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Tausende landen bundesweit jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn zu fahren, gilt in Deutschland als Straftat. Wer wiederholt erwischt wird und seine Strafe nicht zahlt, muss bislang eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Künftig wird ihre Haftdauer halbiert. Das ermöglicht eine vom Bundestag beschlossene Reform des Sanktionenrechts. „Seit vielen Jahren fordern Expertinnen und Experten in diesen Bereichen Neuregelungen, mehrere Bundesregierungen haben sich an dieser Reform die Zähne ausgebissen“, sagt Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Jetzt konnten wir den Durchbruch erzielen.“

Von der Neuregelung profitieren nicht nur verurteilte Schwarzfahrer:innen, sondern auch die Staatskassen. Denn Ersatzfreiheitsstrafen sind teuer für die Allgemeinheit. „Ein Tag Haft kostet den Steuerzahler um die 150 Euro, von den volkswirtschaftlichen Folgen bei Verlust der Wohnung oder Arbeit infolge einer Haftstrafe ganz zu schweigen“, kritisierte bereits 2018 Hamburgs damaliger Justizsenator Till Steffen (Grüne).

Zusammen mit anderen Vertreter:innen von Grünen und FDP streitet der Politiker seit Jahren für eine Reform des Strafrechts. Schließlich landen die Menschen nicht aufgrund der Schwere ihrer Straftat, sondern wegen ihrer geringen finanziellen Mittel hinter Gittern. Sie können ihre Strafen nicht zahlen. Eine Studie aus Mecklenburg-Vorpommern von 2020 zeigt: 95 Prozent der wegen Fahrens ohne Fahrschein Inhaftierten standen monatlich weniger als 1000 Euro zu Verfügung. 87 Prozent waren arbeitslos und mehr als jede:r Siebte hatte keinen festen Wohnsitz.

Zuspruch für die Reform erhält die Ampel-Koalition durch die Diakonie Deutschland: Ein „erster Schritt“ sei getan, sagt Sozialvorständin Maria Loheide.  Jetzt müsse die Regierung allerdings die Reform fortführen und das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein endlich entkriminalisieren, statt es weiterhin als Straftat zu behandeln.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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