Immer mehr Menschen ziehen gegen Entscheidungen der Jobcenter vor Gericht – in Hamburg und bundesweit. Sozialhilfevereine gehen davon aus, dass die Klagen weiter zunehmen werden.
Im ersten Halbjahr 2026 haben Hilfebeziehende bundesweit mehr als doppelt so häufig Eilrechtsschutz bei Gericht gegen Entscheidungen der Jobcenter beantragt wie im Vergleichszeitraum 2025. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Beratungsagentur GKS Consult im Auftrag von Sozialhilfevereinen und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). Daten des Jobcenters für Hamburg zeigen, dass hier die Zahl der einstweiligen Rechtsschutzverfahren um 395 stieg. Der Anstieg ist etwa halb so stark wie bundesweit.
Die Aussichten auf Erfolg stehen insgesamt gut: Im vergangenen Jahr wurde laut der Untersuchung fast jede dritte Entscheidung der Jobcenter zulasten der Hilfeempfänger:innen teilweise oder gänzlich revidiert. „Wir erleben, wie immer mehr Menschen um existenzsichernde Leistungen kämpfen müssen“, beklagt Harald Thomé vom Wuppertaler Sozialhilfeverein „Tacheles“. Er erwartet, dass unter anderem durch die Einführung der neuen Grundsicherung die Konflikte zu nehmen und künftig noch mehr Klagen eingereicht werden.
Bei den Widersprüchen geht es meist um Entscheidungen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vom Jobcenter sowie die Anrechnung von Vermögen. Bei rund der Hälfte der erfolgreichen Widersprüche seien Fehler oder Versäumnisse der Verwaltung ausschlaggebend für die Korrektur gewesen, so das Ergebnis der Untersuchung. „Wir sind erschüttert, wie hart Jobcenter inzwischen entscheiden, offenbar ohne Rücksicht auf Verluste“, sagt Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“. „Den Betroffenen und ihren Kindern kann mit einem Bescheid der Boden unter den Füßen weggerissen werden.“
