Gesetzentwurf : Werkverträge in der Fleischindustrie sollen verboten werden

Ein Schlachthof in Norddeutschland. Foto: Mauricio Bustamante

Auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie beschlossen. Grund sind massenhafte Corona-Ausbrüche bei Schlachtbetrieben.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Es hat also eine Pandemie gebraucht. Doch das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ zum Verbot von Werksverträgen in der Fleischindustrie nimmt nun Gestalt an. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute verabschiedet. Grund für das Gesetz sind Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben, insbesondere beim Schlachtkonzern Tönnies.

Mit Blick auf die Ausbrüche hatte Bundesarbeitsminister Heil angekündigt, in der Branche „aufräumen“ zu wollen. „Wir können nicht mehr von Einzelfällen sprechen, das sind strukturelle Probleme“, sagte der Minister. Es habe in den vergangenen Jahren mehrere Anläufe gegeben, die Verhältnisse in der Branche zu verbessern – ohne Erfolg. „Wenn die Fleischwirtschaft ihre Selbstverpflichtungen umgesetzt hätte, wären wir schon einen großen Schritt weiter.“

Historisches Gesetz mit Ausnahmen

Kern des nun beschlossenen Entwurfs: Schlachtbetriebe sollen bei den verschiedenen Arbeitsschritten in Zukunft keine externen Arbeiter*innen mehr einsetzen dürfen. Um das sicherzustellen, werden deshalb Werkverträge in der Fleischindustrie vom kommenden Jahr an verboten. Ein Verbot von Leiharbeit soll drei Monate später folgen. Ausnahmen gelten lediglich für Betriebe mit unter 50 Beschäftigten. „Wir sorgen so dafür, dass die Arbeitgeber wieder unmittelbare Verantwortung für ihre Leute haben – und sich nicht hinter Sub-Konstruktionen wegducken können“, sagt Heil heute zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes: „Wir schützen die Beschäftigten und beenden die Verantwortungslosigkeit in Teilen der Fleischindustrie.“

Wo liegt das Problem mit Werkverträgen in der Fleischindustrie?

Werkverträge werden zwischen eine*r Auftraggeber*in und Werkvertragsnehmer*innen geschlossen. Sie werden von Unternehmen genutzt, um bestimmte Arbeiten auszugliedern. In der Fleischindustrie führen sie dazu, dass ganze Arbeitsschritte an Subunternehmen ausgegliedert werden. Deren Beschäftigte arbeiten dann im Werk des auftraggebenden Fleischunternehmens. Die Folge: Arbeitsbedingungen können nur schwer kontrolliert werden.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den Entwurf. „Dies wird ein historisches Gesetz, weil es erstmalig Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche untersagt“, freut sich NGG-Vorsitzender Freddy Adjan. Allerdings ist es für die Gewerkschaft nicht nachvollziehbar, „dass das Gesetz erst in Betrieben ab 50 Beschäftigten greifen soll und dass Werkverträge in der Branche bis Jahresende 2020, Leiharbeit aber noch drei Monate länger, bis Ende März 2021, erlaubt bleiben sollen“.

Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) sieht das anders. Zwar gibt sich der VDF einerseits geläutert und begrüßt das Verbot von Werkverträgen grundsätzlich. Der Verband bezweifelt aber andererseits, dass der Gesetzentwurf einer europa- und verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Außerdem lehnt er das Verbot von Leiharbeit als unverhältnismäßig ab. Und auch den Schwellenwert für das Verbot von Werkverträgen sähe der Verband gerne auf 100, statt der geplanten 50 Beschäftigten, erhöht.

Lob und Tadel vom DGB

Glücklich über den Gesetzentwurf zeigt sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). „Die Verhältnisse in der Fleischindustrie sind ausbeuterisch“, sagt DGB-Vorstandmitglied Anja Piel: „Gut, dass die Bundesregierung endlich auf diese menschenverachtenden Zustände reagiert, die an moderne Sklaverei grenzen und für Deutschland schlicht und ergreifend ein Skandal sind. Das ist ein erheblicher Fortschritt.“

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Neben dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit soll mit dem Gesetzentwurf auch die Situation in Gemeinschaftsunterkünften für Arbeitnehmer*innen verbessert werden. Mit Blick auf diesen Aspekt fordert der DGB Nachbesserungen. Etwa eine Absicherung davor, dass Arbeitnehmer*innen durch überteuerte Mieten um ihren Mindestlohn betrogen werden. Diese Gefahr besteht besonders, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt und Miet- sowie Arbeitsvertrag aneinander gekoppelt sind.

Für den NGG-Vorsitzenden Freddy Adjan muss auf das Gesetz außerdem der nächste Schritt folgen. Man brauche nun „bundesweite Tarifverträge, die nicht nur die extreme Ausbeutung unterbinden, sondern gute Löhne und Arbeitsbedingungen für die Tausenden Beschäftigten in der Fleischbranche verbindlich regeln.“ Er fordert die Unternehmen deshalb auf, gemeinsam mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag für die gesamte Branche zu verhandeln.

Autor:in
Lukas Gilbert
Lukas Gilbert
Studium der Politikwissenschaft in Hamburg und Leipzig. Seit 2019 bei Hinz&Kunzt. Zunächst als Volontär, seit September 2021 als Redakteur.

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