„Bitten Sie um eine geringere Miete“

Bei vielen Hilfeempfängern übernimmt die ARGE nicht mehr die vollen Mietkosten

(aus Hinz&Kunzt 171/Mai 2007)

Höchstens 318 Euro Miete darf ein alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Empfänger für seine Wohnung zahlen. Wer darüber liegt, kann von der Arbeitgemeinschaft (ARGE) aufgefordert werden, die Mietkosten zu senken. Ob er sich genug bemüht hat, liegt im Ermessen seines Sachbearbeiters. Im schlimmsten Fall droht Obdachlosigkeit.

Das Ein-Euro-Versprechen

Vier Monate Hartz IV: Behördenmitarbeiter klagen über unzumutbare Arbeitsbelastung, und Erwerbslose sind auf sich allein gestellt

(aus Hinz&Kunzt 147/Mai 2005)

Persönliche Beratung, passgenaue Vermittlung: Mit diesen Schlagworten warben Politiker für Hartz IV. Doch vier Monate nach der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe herrschen katastrophale Zustände in Hamburg: Hilfeempfänger werden wahllos in Ein-Euro-Maßnahmen geschickt oder schlicht nicht betreut. Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) kämpfen mit Personalnot und unzulänglichen Computerprogrammen.